338 66. Diktaturparagraph. — 67. Brüsseler Zuckerkonvention.
— JIch nehme es auch der „Deutschen Tageszeitung“ nicht übel, Herr
Oertel. Aber daß man mir solche Blätter, welche mich angreifen, noch
als offiziös imputiert, das hat mich selbst von dem Herrn Abgeordneten
Bebel überrascht!
Wenn unn der Herr Abgeorducte Bebel sich in seiner zweiten Rede
darüber aufgehalten hat, daß einem geschätzten Mitglied dieses Hauses,
dem Baron Schmidz), eine militärische Beförderung zu teil geworden
ist, so wird doch auch der Herr Abgeordnete Bebel nicht bestreiten können,
daß Sc. Majestät der Kaiser auf Grund Seiner Kommandogewalt dazu
berechtigt war, diese Beförderung vorzunehmen. Wenn aber der Herr
Abgcordnete Bebel für diese Beförderung ein Hindernis darin erblickt hat,
daß der Herr Abgcordnete Baron Schmid in einer fremden Sprache aufgewachsen
sei und, wie angedentet wurde, früher dem französischen Heere
angehört habe, so erwidere ich, daß mir jeder Elsaß-Lothringer willkommen
ist, der sich offen, loyal und rückhaltlos auf den Boden der bestehenden
Verhältnisse stellt, und ich bin fest überzeugt, daß der Baron Schmid sich
sehr wohl der Pflichten bewußt ist, welche ihm die Ehre auferlegt, die
preußische Uniform zu tragen.
(Bravol rechts.)
Meine Herren, aus Ihnen bekanuten Gründen werde ich auf die
Verhältnisse in den gemischtsprachigen Provinzen der preußischen Monarchie
hier nicht eingehen. Diese Verhältnisse sind innere Angelegenheiten eines
deutschen Bundesstaates; sie sind innere Angelegenheiten der preußischen
Monarchie, und ich habe schon einmal hier dargelegt, daß solche Angelegenheiten
nach der Ansicht der verbündeten Regierungen nicht vor das
Forum dieses hohen Hauses gehören. Von diesem von den verbündeten
Regierungen stets festgehaltenen Grundsatz kann ich mich auch durch die
Darlegungen des Herrn Abgcordneten v. Glebocki nicht abbringen lassen.
Wenn der Herr Abgecordnete v. Glebocki im preußischen Abgeordnetenhause
seine Klagen und Wünsche vorbringen will, so werde ich ihm Rede
und Antwort stehen. Hier ist es mir verfassungsmäßig nicht möglich, denn
ich habe die Pflicht, den Einzelstaaten die durch die Verfassung ihnen
gewährleisteten Befugnisse, ihre verfassungsmäßige Zuständigkeit, zu wahren.
8) Der Fabrikbesitzer Franz Kavier Baron de Schmid in Saaralben, Abgeordneter
des 12. els.-lothr. Wahlkreises Saargemünd, geb. 1858, hatte seine Vorbildung
in Paris erhalten, 1880—1883 bei der französischen Kavallerie gedient, war dann aus
dem französischen Heere und Untlertanenverhältnis ausgeschieden und nach Saaralben
übergesiedelt. Der Kaiser stellte ihn im Frühjahr 1902 à la suite des Deutzer
Kürassier-Regiments.