Volltext : Fürst Bülows Reden. 1. Band 1897-1903. (1)

338  66.  Diktaturparagraph.  —  67.  Brüsseler  Zuckerkonvention.

—  JIch  nehme  es  auch  der  „Deutschen  Tageszeitung“  nicht  übel,  Herr
Oertel.  Aber  daß  man  mir  solche  Blätter,  welche  mich  angreifen,  noch
als  offiziös  imputiert,  das  hat  mich  selbst  von  dem  Herrn  Abgeordneten
Bebel  überrascht!

Wenn  unn  der  Herr  Abgeorducte  Bebel  sich  in  seiner  zweiten  Rede
darüber  aufgehalten  hat,  daß  einem  geschätzten  Mitglied  dieses  Hauses,
dem  Baron  Schmidz),  eine  militärische  Beförderung  zu  teil  geworden
ist,  so  wird  doch  auch  der  Herr  Abgeordnete  Bebel  nicht  bestreiten  können,
daß  Sc.  Majestät  der  Kaiser  auf  Grund  Seiner  Kommandogewalt  dazu
berechtigt  war,  diese  Beförderung  vorzunehmen.  Wenn  aber  der  Herr
Abgcordnete  Bebel  für  diese  Beförderung  ein  Hindernis  darin  erblickt  hat,
daß  der  Herr  Abgcordnete  Baron  Schmid  in  einer  fremden  Sprache  aufgewachsen
  sei  und,  wie  angedentet  wurde,  früher  dem  französischen  Heere
angehört  habe,  so  erwidere  ich,  daß  mir  jeder  Elsaß-Lothringer  willkommen
ist,  der  sich  offen,  loyal  und  rückhaltlos  auf  den  Boden  der  bestehenden
Verhältnisse  stellt,  und  ich  bin  fest  überzeugt,  daß  der  Baron  Schmid  sich
sehr  wohl  der  Pflichten  bewußt  ist,  welche  ihm  die  Ehre  auferlegt,  die
preußische  Uniform  zu  tragen.

(Bravol  rechts.)

Meine  Herren,  aus  Ihnen  bekanuten  Gründen  werde  ich  auf  die
Verhältnisse  in  den  gemischtsprachigen  Provinzen  der  preußischen  Monarchie
hier  nicht  eingehen.  Diese  Verhältnisse  sind  innere  Angelegenheiten  eines
deutschen  Bundesstaates;  sie  sind  innere  Angelegenheiten  der  preußischen
Monarchie,  und  ich  habe  schon  einmal  hier  dargelegt,  daß  solche  Angelegenheiten
  nach  der  Ansicht  der  verbündeten  Regierungen  nicht  vor  das
Forum  dieses  hohen  Hauses  gehören.  Von  diesem  von  den  verbündeten
Regierungen  stets  festgehaltenen  Grundsatz  kann  ich  mich  auch  durch  die
Darlegungen  des  Herrn  Abgcordneten  v.  Glebocki  nicht  abbringen  lassen.
Wenn  der  Herr  Abgecordnete  v.  Glebocki  im  preußischen  Abgeordnetenhause
  seine  Klagen  und  Wünsche  vorbringen  will,  so  werde  ich  ihm  Rede
und  Antwort  stehen.  Hier  ist  es  mir  verfassungsmäßig  nicht  möglich,  denn
ich  habe  die  Pflicht,  den  Einzelstaaten  die  durch  die  Verfassung  ihnen
gewährleisteten  Befugnisse,  ihre  verfassungsmäßige  Zuständigkeit,  zu  wahren.

8)  Der  Fabrikbesitzer  Franz  Kavier  Baron  de  Schmid  in  Saaralben,  Abgeordneter
  des  12.  els.-lothr.  Wahlkreises  Saargemünd,  geb.  1858,  hatte  seine  Vorbildung
in  Paris  erhalten,  1880—1883  bei  der  französischen  Kavallerie  gedient,  war  dann  aus
dem  französischen  Heere  und  Untlertanenverhältnis  ausgeschieden  und  nach  Saaralben
übergesiedelt.  Der  Kaiser  stellte  ihn  im  Frühjahr  1902  à  la  suite  des  Deutzer
Kürassier-Regiments.