Full text: Heft 3. Die Konförderations-Akte. Die Bundes-Akte. Die Wiener Schluß-Akte.

44 III. Die Schluss-Akte vom 15. Mai 1820. 
  
verfassungsmäßig aber sind diejenigen Beschlüsse, die inner- 
halb der Grenzen der Competenz der Bundes-Versammlung, 
nach vorgängiger Berathung, durch freie Abstimmung entweder 
im engern Rathe oder im Plenum gefasst werden, je nachdem 
das Eine oder das Andere durch die grundgesetzlichen Be- 
stimmungen vorgeschrieben ist. 
Artikel XlI. 
In der Regel die Bundes--Versammlung die zur 
Besorgung der gemeinsamen Angelegenheiten des Bundes er- 
forderlichen Beschlüsse im engern Rathe nach absoluter Stim- 
menmehrheit. Diese Form der Schlußfassung findet in allen 
Fällen Statt, wo bereits feststehende allgemeine Grundsätze 
in Anwendung, oder beschlossene Gesetze und Einrichtungen 
zur Ausführung zu bringen sind, überhaupt aber bey allen 
Berathungs-Gegenständen, welche die Bundes-Acte oder spätere 
Beschlüsse nicht bestimmt davon ausgenommen haben. 
Artikel XII. 
Nur in den in der Bundes-Acte ausdrücklich bezeichneten 
ällen, und, wo es auf eine Kriegs-Erklärung oder Friedens- 
chluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankömmt, wie 
auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in 
den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlun 
zu einem Plenum. Ist in einzelnen Fällen die Frage, o 
ein Gegenstand vor das Plenum gehört, zweifelhaft, so steht 
die CEnscheidung derselben dem engern Rathe zu. Im Plenum 
findet keine Erörterung noch Berathung Statt, sondern es 
wird nur darüber abgestimmt, ob ein im engern Rotfe vor- 
bereiteter Beschluß angenommen oder verworfen werden soll. — 
Ein gültiger Beschluß im Plenum setzt eine Mehrheit von 
zwey Drittheilen der Stimmen voraus. 
Artikel XIII. 
Ueber folgende Gegenstände: 
1. Annahme neuer Grundgesetze, oder Abänderung der be- 
stehenden; 
2. Organische Einrichtungen, das heisst, bleibende Anstalten, 
als Nittel zur Erfüllung der ausgesprochenen Bundes- 
zzumeecke; 
3. Aufnahme neuer Mitglieder in den Bund; 
4. Religions-Angelegenheiten; 
  
  
  
  
 
	        
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