Bi. 16.
58 III. Die Schluss-Alte vom 15. Mai 1820.
Artikel LXIV.
Wenn Vorschläge zu gemeinnützigen Anordnungen deren
Zweck nur durch die zusammenwirkende Theilnahme aller Bun-
desstaaten vollständig erreicht werden kann, von einzelnen
Bundes-Gliedern an die Bundes Versammlung gebracht werden,
und diese sich von der Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit
solcher Vorschläge im Allgemeinen überzeugt, so liegt ihr ob,
die Mittel zur Vollführung derselben in sorgfältige Erwägung
z ziehen, und ihr anhaltendes Bestreben dahin zu richten,
ie zu dem Ende erforderliche freiwillige Vereinbarung unter
den sämmtlichen Bundes-Gliedern zu bewirken.
Artikel IXV.
Die in den besondern Bestimmungen der Bundes-Acte,
Artikel 16, 18, 19 zur Berathung der Bundes-Versammlung
Festelten Gegenstände bleiben derselben, um durch gemeinschaft-
iche Uebereinkunft zu möglichst gleichförmigen Verfügungen
darüber zu gelangen, zur fernern Bearbeitung vorbehalten. —
Die vorstehende Acte wird als das Resultat einer unab-
änderlichen Vereinb ’ chen den Bundes-Gliedern, mittelst
Präsidial-Vortrags an den Bundestag gebracht, und dort, in
Folge gleichlautender Erklärungen der Bundes-Regierungen,
durch förmlichen Bundes-Beschluß zu einem Grund Gesetz er-
hoben werden, welches die nämliche Kraft und Gültigkeit wie
die Bundes-Acte selbst bben und der Bundes-Versammlung
zur unabweichlichen Richtschnur dienen soll. —
! Zur Urkunde dessen haben sämmtliche hier versammelte
Bevollmächtigte die gegenwärtige Acte unterzeichnet und mit
ihren Wappen untersiegelt.
So geschehen zu Wien, den fünfzehnten des Monats May,
im Jahr Ein tausend Acht hundert und Zwanzig.
Fürst von Metternich. Freiherr von Tettenborn.
Graf Bernstorff. Münchhausen.
« Kruzemarch du Bos du Tbil.
I. E. v. Küster. J. Bernstorff.
Freiherr v. Zentner. A. R. Falck.
Freyh: v. Stainlein. Carl Wilhelm Frh. v. Fritsch.
Graf v d Schulenburg. E. F. L. Marschall von Bieber-
zuanseceh ron Herde ben. 2.“ . Frah. v. Plesf
rnst Graf von Hardenberg. L. H. Freih. v. Plessen.
Graf von Mandelsloh. von Berg.
Frh. von Berstett. J. F. Hach, Dr.
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