Vorbemerkung. 3
einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde
vom Aten September 1831; vom 15ten November
1848. Letzte Absendung: am 25sten November 1848.
Der 15. Tag danach ist der 10. December.
Betrifft die §I# 63—76. 81. 90. 91. 92. 101. 103.
107. 109. 116. 118. 120. 128. 129. 131. 132. 143,
also 30 §S. Die §65 63—76 werden aufgehoben und
durch andere ersetzt, die übrigen 99 werden nur geändert.
Dieß Gesetz ist vollständig aufgehoben durch die
vierte Verfassungsänderung, welche den alten Text
der Verfassung in diesen 6559 wieder herstellte.
Der Ubersichtlichkeit halber sind deßhalb die zweite und
die sie annullirende vierte Anderung in die „Beilage zum
Verfassungstext“ verwiesen.
3. Dritte Verfassungsänderung. Gesetz= und Verordnungs-
blatt f. d. K. Sachsen, 9142/2 Stück vom Jahre 1849. S. 57.
58. M. 30) Gesetz, die Abänderung der 85 85 und
120 der Verfassungsurkunde betreffend; vom
31sten März 1849. Letzte Absendung: am 17ten April
1849. Der 15. Tag danach ist der 2. Mai 1849.
4. Vierte Verfassungsänderung. Ausnahmsweise kein „Ver-
fassungsgesetz". Gesetz= und Verordnungsblatt f. d. K.
Sachsen, 17## Stück vom Jahre 1850. S. 199. 200.
. 60) Gesetz, die provisorischen Gesetze vom
15ten November 1848 betreffend; vom löten August
1850. Letzte Absendung: am 19ten August 1850. Der
15. Tag danach ist der 3. September 1850.
Dieß Gesetz hebt das oben s. 2 genannte auf, und
stellt „bis zu der definitiven Revision der Verfassungsur-
kunde“ die durch das Gesetz v. 15. November 1848 „außer
Wirksamkeit gesetzten Bestimmungen der Verfassungsurkunde
. Wieder in Kraft".
Betrifft dieselben 30 68 wie das unter 2 genannte Gesetz.
5. Fünfte Verfassungsänderung. Gesetz= und Verordnungs-
blatt f. d. K. Sachsen, 116# Stück vom Jahre 1851.
S. 122—125. M. 38) Gesetz, eine Ergänzung und
theilweise Abänderung der Paragraphen 89, 96,
98, 102, 103, 104 und 105 der Verfassungsur-
kunde vom 4ten September 1831 betreffend;
vom 5ten Mai 1851. Letzte Absendung: am 22sten
Mai 1851. Der 15. Tag danach ist der 6. Juni 1851.
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