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konnte, daß die Schulden persönlich von Joachim II., der nicht ihr Fürst gewesen,
und deshalb keinesweges zur Förderung ihrer Interessen gemacht wären;
auch hatten sie nur unter der ausdrücklichen Bedingung, von neuen Auflagen
gänzlich frei zu sein, ihren Huldigungseid geleistet.
Der Kurfürst wollte diese Gründe nicht unbedingt gelten lassen, er behauptete
nicht mit Unrecht, daß, so wie sie in Verbindung mit den übrigen
Ländern den gemeinsamen und kräftigeren Schutz gegen äußere Gefahren genössen,
andererseits auch billig die Lasten der gemeinsamen Regierung tragen
helfen müßten. Zuletzt einigte man sich gütlich dahin, daß der Kurfürst eine
halbe Million auf seine Rechnung übernehmen, der Rest aber von den Ständen
getragen werden sollte. Zr
Johann Georg hatte die Bereitwilligkeit der Schuldübernahme von Seiten
der Stände mit einer für seine Finanzen keinesweges vortheilhaften Bewilligung
erkaufen müssen. Sie betraf die Erlassung eines Kornzolles, den Joachim II.
im Jahre 1569 in der Kurmark eingeführt, und den Johann Georg nicht nur
bei seinem Regierungsantritt von Neuem bestätigt, sondern auch auf die Neumark
ausgedehnt hatte. Den Neumärkern erließ er den Zoll für ihre Person
und Hausbedürfnisse, aber nicht von dem zum Handel bestimmten Getreide.
Mit den Kurmärkern traf er ein anderes Abkommen. Er befreite sie ganz von
der Abgabe, ließ sich aber auf fünf Jahre eine jährliche Schadloshaltung von
8000 Thalern versprechen, und als diese Zeit abgelaufen war (1577), ward die
Steuer in alter Form wieder ins Leben gerufen, mit dem Bedeuten, daß die
Erlassung nur auf fünf Jahre bewilligt worden sei.
Nicht allein die Finanzen, sondern auch die religiösen Angelegenheiten der
Mark forderten dringend eine bestimmtere Ordnung und Regelung. Wir haben
gesehen, wie schon unter Joachim II. sich mancher dogmatische Streit erhob,
dem der theologisch gebildete Herr zwar für den Augenblick durch sein Machtwort
niederschlug, jedoch nicht für immer beseitigte. Auch konnte das Bekenntniß
der protestantischen Kirche um so weniger als abgeschlossen angesehen werden,
da es an der Uebereinkunft in Bezug auf eine umfassende Norm fehlte. Melanchthon
selbst war nicht unwesentlich von einigen Bestimmungen Luthers abgewichen,
namentlich in Bezug auf die Lehre von der Gnade, indem er dem
Willen des Menschen doch auch eine Mitwirkung auf dem Wege zum Heil gestatten
wollte. Anhänger einer solchen Lehre nannte man Synergisten und verketzerte
sie, ebenso wie alle die, welche sich in ihren Ansichten den Lehren der
schweizer Reformatoren näherten, unter dem Namen Kryptocalvinisten als Abtrünnige
von der wahren Kirche verdammt wurden. Von den Kanzeln hörte
man fast nichts als grobe polemische Ausfälle gegen das, was dem einen oder
dem andern Geistlichen als Irrlehre erschien, der Sinn christlicher Duldung
ward ertödtet, und öffnete einer leidenschaftlichen Parteisucht für Dinge, welche
die große Masse nicht verstand, Thür und Thor. Auch fehlte es noch an aller
äußern Organisation der Kirche. Wie wir wissen, hatte Joachim II. den Ueber-