Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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konnte,  daß  die  Schulden  persönlich  von  Joachim  II.,  der  nicht  ihr  Fürst  gewesen,
  und  deshalb  keinesweges  zur  Förderung  ihrer  Interessen  gemacht  wären;
auch  hatten  sie  nur  unter  der  ausdrücklichen  Bedingung,  von  neuen  Auflagen
gänzlich  frei  zu  sein,  ihren  Huldigungseid  geleistet.

Der  Kurfürst  wollte  diese  Gründe  nicht  unbedingt  gelten  lassen,  er  behauptete
  nicht  mit  Unrecht,  daß,  so  wie  sie  in  Verbindung  mit  den  übrigen
Ländern  den  gemeinsamen  und  kräftigeren  Schutz  gegen  äußere  Gefahren  genössen,
  andererseits  auch  billig  die  Lasten  der  gemeinsamen  Regierung  tragen
helfen  müßten.  Zuletzt  einigte  man  sich  gütlich  dahin,  daß  der  Kurfürst  eine
halbe  Million  auf  seine  Rechnung  übernehmen,  der  Rest  aber  von  den  Ständen
getragen  werden  sollte.  Zr

Johann  Georg  hatte  die  Bereitwilligkeit  der  Schuldübernahme  von  Seiten
der  Stände  mit  einer  für  seine  Finanzen  keinesweges  vortheilhaften  Bewilligung
erkaufen  müssen.  Sie  betraf  die  Erlassung  eines  Kornzolles,  den  Joachim  II.
im  Jahre  1569  in  der  Kurmark  eingeführt,  und  den  Johann  Georg  nicht  nur
bei  seinem  Regierungsantritt  von  Neuem  bestätigt,  sondern  auch  auf  die  Neumark
  ausgedehnt  hatte.  Den  Neumärkern  erließ  er  den  Zoll  für  ihre  Person
und  Hausbedürfnisse,  aber  nicht  von  dem  zum  Handel  bestimmten  Getreide.
Mit  den  Kurmärkern  traf  er  ein  anderes  Abkommen.  Er  befreite  sie  ganz  von
der  Abgabe,  ließ  sich  aber  auf  fünf  Jahre  eine  jährliche  Schadloshaltung  von
8000  Thalern  versprechen,  und  als  diese  Zeit  abgelaufen  war  (1577),  ward  die
Steuer  in  alter  Form  wieder  ins  Leben  gerufen,  mit  dem  Bedeuten,  daß  die
Erlassung  nur  auf  fünf  Jahre  bewilligt  worden  sei.

Nicht  allein  die  Finanzen,  sondern  auch  die  religiösen  Angelegenheiten  der
Mark  forderten  dringend  eine  bestimmtere  Ordnung  und  Regelung.  Wir  haben
gesehen,  wie  schon  unter  Joachim  II.  sich  mancher  dogmatische  Streit  erhob,
dem  der  theologisch  gebildete  Herr  zwar  für  den  Augenblick  durch  sein  Machtwort
  niederschlug,  jedoch  nicht  für  immer  beseitigte.  Auch  konnte  das  Bekenntniß
der  protestantischen  Kirche  um  so  weniger  als  abgeschlossen  angesehen  werden,
da  es  an  der  Uebereinkunft  in  Bezug  auf  eine  umfassende  Norm  fehlte.  Melanchthon
  selbst  war  nicht  unwesentlich  von  einigen  Bestimmungen  Luthers  abgewichen,
  namentlich  in  Bezug  auf  die  Lehre  von  der  Gnade,  indem  er  dem
Willen  des  Menschen  doch  auch  eine  Mitwirkung  auf  dem  Wege  zum  Heil  gestatten
  wollte.  Anhänger  einer  solchen  Lehre  nannte  man  Synergisten  und  verketzerte
  sie,  ebenso  wie  alle  die,  welche  sich  in  ihren  Ansichten  den  Lehren  der
schweizer  Reformatoren  näherten,  unter  dem  Namen  Kryptocalvinisten  als  Abtrünnige
  von  der  wahren  Kirche  verdammt  wurden.  Von  den  Kanzeln  hörte
man  fast  nichts  als  grobe  polemische  Ausfälle  gegen  das,  was  dem  einen  oder
dem  andern  Geistlichen  als  Irrlehre  erschien,  der  Sinn  christlicher  Duldung
ward  ertödtet,  und  öffnete  einer  leidenschaftlichen  Parteisucht  für  Dinge,  welche
die  große  Masse  nicht  verstand,  Thür  und  Thor.  Auch  fehlte  es  noch  an  aller
äußern  Organisation  der  Kirche.  Wie  wir  wissen,  hatte  Joachim  II.  den  Ueber-