Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 8.2. Die Verfassung des Großherzogthums Hessen. Vom 17. Dezember 1820.

Anhang. 
Zu Artikel 16 und 60 der Verfassung. 
Erste (fünfte) und achte Verfassungsänderung. 
1 die Erste Verfassungsänderung (s. oben S. XII hatte folgenden 
Wortl 
Großherzoglich Hessisches s an. 
Regierungsblatt. 
  
4 37. 
Darmstadt am 24. November 1842. 
  
Gesetz, 
die Abänderung der Art. 16 und 60 der Verfassungs-Urkunde 
betreffend. 
LudW### U. von Gottes Gnaden Großherzog 
von Hessen und bei Rhein 2c. 2c. 
Wir haben aus Veranlassung der Verkündigung des Straf- 
gesetzbuchs für nothwendig erachtet, die Art. 16 und 60 der Ver- 
fassungsurkunde einer Revision zu unterwerfen, und haben daher, 
mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen, 
wie folgt: 
+ Art. 11. 
Die rechtskräftige Verurtheilung zur Zuchthausstrafe zieht den 
Verlust des Staatsbürgerrechts nach sich. 
Dieselbe Folge hat die wegen Meineids rechtskräftig erkannte 
Correctionshausstrafe. . 
+1 Art. 2. 
An der Ausübung des Staatsbürgerrechts ist, was die Unter- 
suchungen wegen gemeiner Verbrechen oder Vergehen betrifft, gehindert: 
1 Bezüglich der Aufhebung der Art. 1—3 durch das Gesetz vom 
13. September 1860 Artikel 5 s. unten s. I. 
Deutsche Staatsgrundgesetze. VIII. 2. 2. Aufl. 3
	        
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