Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

— 100 — 
ein Verbot der Annahme der österreichischen Vereinsthaler — auch wohl zu— 
nächst nur für öffentliche Kassen — auszusprechen, wurde Abstand genommen. 
Endlich entschied man sich, trotz vielfacher Bedenken, wenigstens bis auf weiteres, 
für die Zulassung französischen, englischen und russischen Geldes, welches in den 
betreffenden Grenzdistrikten vielfach im Verkehr war, und dessen Ausschließung 
von den öffentlichen Kassen und dem internen Verkehr sich von selbst verbot, 
solange die neuen deutschen Reichsgoldmünzen nicht vollständig in den Verkehr 
übergegangen waren. 1) 
In der Sitzung vom 11. Mai 1874 beschloß der Bundesrat, Fünfmark- 
stücke in Silber prägen zu lassen. Der Gesamtbetrag der auszuprägenden 
silbernen Fünfmarkstücke wurde vorläufig auf 4 Millionen Stück festgesetzt. 
Dem Reichskanzler-Amt wurde die Verteilung auf die einzelnen Münzstätten in 
der Weise aufgetragen, daß dabei die Gesamtleistungsfähigkeit der einzelnen 
Münzstätten zu Grunde gelegt wurde. 
Ausgabe von Reichskassenscheinen. 2) Bereits in der Sitzung 
vom 11. Februar 1874 beschäftigte sich der Bundesrat mit dieser Frage. Es 
handelte sich in diesem Stadium nicht um einen bereits vorliegenden, sondern 
um einen noch festzustellenden Entwurf, welcher die schwierige Frage lösen sollte. 
Es ist daran zu erinnern, daß man sich im Frühjahr 1873 um die Zeit, in 
welcher das Münzgesetz im Bundesrate zur Beratung vorlag, zzuerst mit dieser 
Angelegenheit befaßt hat. Die Sache lag so, daß man beabsichtigte, das Reichs- 
papiergeld mit der Maßgabe auf die Bundesstaaten zu verteilen, daß drei Mark 
pro Kopf bewilligt werden. Nun lag aber eine sehr große Schwierigkeit für 
die Lösung der Frage darin, daß auf diese Weise viele Staaten insofern gewisser- 
maßen zu Gunsten anderer geschädigt würden, als das jetzt vorhandene Papier- 
geld in den Einzelstaaten in größerem oder geringerem Umfange kursirte, als 
das jetzt zu gewährende Quantum betrug. 
  
1) Bundesratsvorlage, betreffend die Einziehung der Kronenthaler, Speziesthaler und 
Konventionsthaler, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 23 v. 15. 1. 74, Ausschußberatung Nr. 81 v. 18. 2. 74, 
Ausschußbericht Nr. 90 v. 23. 2. 74, Ausschußberatung über die Außerkurssetzung der öster- 
reichischen Vereinsthaler Nr. 139 v. 24. 3. 74 u. Nr. 141 v. 25. 3. 74, Beschluß des 
Bundesrats über die Außerkurssetzung der süddeutschen Zweiguldenstücke Nr. 313 v. 9. 7. 74. 
Umlaufsverbot der finnischen Einmarkstücke „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 246 v. 22. 10. 74 
und Nr. 249 v. 25. 10. 74, Außerkurssetzung verschiedener Münzen, die in die Markrechnung 
nicht passen, Nr. 86 v. 14. 4. 74 u. Nr. 272 v. 21. 11. 74. Beschluß über Abkürzung des 
Wortes Mark Nr. 208 v. 17. 11. 74. 
2) Im Jahre 1874 hatte der Abgeordnete Braun aus Hersfeld im Reichstag ein 
Album vorgelegt, enthaltend eine reiche Sammlung allmählich schmutzig gewordener und 
zerrissener Kassenscheine aus den verschiedensten deutschen Staaten. Wie das „Hersf. 
Intell.-Bl.“ mitteilte, hatte Braun dieses Album dem Reichskanzler zugesandt und darauf 
von diesem die Mitteilung erhalten, daß dasselbe gegen Erstattung des Geldwerts über- 
nommen und im Reichskanzler-Amt aufbewahrt werden solle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.