Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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im Bundesrat gab der württembergische Minister der Voraussetzung Ausdruck, 
daß es sich nicht um Einführung einer neuen organischen Einrichtung handle 
und daß die verfassungsmäßigen Befugnisse des Reichskanzler-Amts und des 
Bundesrats nicht berührt würden. Der Vorsitzende Delbrück bestätigte diese 
Voraussetzung mit der Bemerkung, daß die beabsichtigte Errichtung eines Reichs— 
Justizamts nur den Zweck habe, die Ausführung früherer Bundesratsbeschlüsse 
zu erleichtern. 
4. Reichstag. 
Gewährung von Diäten an die Reichstagsmitglieder. Den 
hierauf abzielenden vom Reichstag beschlossenen Gesetzentwurf lehnte der Bundesrat, 
an seiner früheren Auffassung festhaltend, in der Sitzung vom 6. Mai 1874 
auf den Antrag des Verfassungsausschusses wiederum ab, und zwar einstimmig. 
Freie Eisenbahnfahrt der Reichstagemitglieder. Ein dem 
Bundesrat vorgelegter Nachtragsetat zum Haushalt des Deutschen Reichs für 1874 
umfaßte 2 Paragraphen und fixirte in §1 eine Ausgabe von 14.0000 Thalern, welche 
Summe dem durch das Gesetz vom 5. Juli 1873 festgestellten Reichshaushalt 
Dro 1874 hinzugerechnet wurde. Nach § 2 sollten die Mittel zur Bestreitung 
dieses Mehrbedarfs durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer 
Bevölkerung aufgebracht werden. Spezialisirt war die Summe als fortdauernde 
Ausgabe zur „Entschädigung der Privateisenbahnen im Deutschen Reiche für 
die Bewilligung der freien Fahrt rc. an die Reichstagsabgeordneten." 
Errichtung des Reichstagsgebäudes. Nachdem der Reichstag 
mittelst Resolution vom 19. Mai 1873 erklärt hatte, daß er den Grund und 
Boden des Krollschen Etablissements am] Königsplatz in Berlin nebst dem 
angrenzenden Terrain als die geeignete Stelle für die Errichtung des Reichs- 
tagsgebäudes nicht ansehe und die Kommission für die Vorbereitungen zur 
Erbauung eines Parlamentsgebäudes beauftragte, noch vor Schluß des Reichstags 
einen anderen Vorschlag zu machen und dabei dem Terrain hinter dem Kriegs- 
ministerium, der Porzellanmanufaktur und dem Herrenhause, sowie dem Terrain 
der Universität ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und zu untersuchen, 
in welcher Weise die der Wahl dieser Terrains entgegenstehenden Schwierig- 
keiten zu beseitigen wären, beschloß der Bundesrat in der Sitzung vom 20. Mai 
1873, indem er es nicht für an der Zeit hielt, den ersten Teil des Reichstags- 
beschlusses, betreffend den Grund und Boden des Krollschen Etablissements 2c., 
in Beratung zu ziehen, auch seinerseits die Kommission um Abgabe eines diesem 
Beschlusse entsprechenden Vorschlages zu ersuchen. Die Kommission unterzog 
sich diesem Auftrage und unterwarf nicht nur die in dem Beschlusse besonders 
bezeichneten Grundstücke, sondern auch andere ihr in Vorschlag gebrachte Plätze
	        
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