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glied der Zentral-Reichsregierung sei, den bayerischen Bevollmächtigten, sich der
Aufgabe zu unterziehen, der Anerkennung des Bundesrats thatsächlichen Ausdruck
zu geben. Der bayerische Justizminister Fäustle kam diesem Wunsche nach; er
bezeichnete den Abschluß des Postvertrags und die Gründung des internationalen
Postvereins als eine der bedeutsamsten Errungenschaften der Neuzeit für den
Weltverkehr und betonte, daß Deutschland Grund hätte, auf die Anregung und
das Zustandekommen des Vertrags mit besonderer Genugthuung hinzublicken;
er forderte die Mitglieder auf, sich zum äußeren Zeichen des Dankes von den
Plätzen zu erheben. Es war eine solche Auszeichnung bisher im Bundesrate
noch nicht vorgekommen. Präsident Delbrück dankte im Namen der Reichs-
regierung und versicherte, daß dieselbe in einer derartigen Anerkennung einen
Sporn zu regem Weiterstreben erblicke. ))
8. Marine und Schifaahrt.
Bauten und sonstige Anlagen auf der Jade. Zu dem Entwurf
eines hierauf bezüglichen Reichsgesetzes 2) stellten die vereinigten Ausschüsse des
Bundesrats für das Seewesen und für Justiz den Antrag, daß, da die that-
sächlichen Verhältnisse, aus welchen die Veranlassung zu dem Gesetzentwurf
entnommen sei, von der oldenburgischen Regierung in wesentlichen Punkten
bestritten wurden und es daher angemessen erschien, die nähere Untersuchung
der örtlichen Verhältnisse durch von beiden Teilen ernannte Sachverständige
vornehmen zu lassen, den Reichskanzler zu ersuchen, zur Beantwortung der Frage,
ob und inwieweit die auf dem oldenburgischen Gebiete vorgenommenen Ein-
bauten in den Jadebusen die Erhaltung der Fahrwassertiefe der Jade vor
Wilhelmshaven und von da bis zur offenen See benachteiligen und welche
Maßregeln dagegen zu ergreifen seien, Untersuchungen anstellen zu lassen.
Gleichzeitig sollte die oldenburgische Regierung ersucht werden, bis zur weiteren
Beschlußfassung des Bundesrats, ohne vorherige Verständigung mit der Admira-
lität, keine Bauten oder sonstigen Anlagen an der Jade vorzunehmen oder zu
1) Geringere Bedeutung hatten die Vorlagen des Reichskanzlers an den Bundesrat,
betreffend den Postvertrag zwischen Deutschland und Peru, vorgelegt am 31. Aug. 1874,
(in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt) „Nat.-Ztg.“ Nr. 415 v. 8. 9. 74; der Additional-
artikel zu dem zwischen dem Norddeutschen Bund und Belgien abgeschlossenen Vertrag,
betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Paketen und von Geldsendungen,
„Nat.-Ztg.“ Nr. 555 v. 28. 11. 74, und der Postvertrag zwischen Deutschland und Chile,
vorgelegt am 30. Mai 1874, (in Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt) „Nat.-Ztg.“ Nr. 257
v. 6. 6. 74; die von dem Reichskanzler vorgelegte Uebereinkunft zwischen der Postverwaltung
von Deutschland und der von Ostindien, betreffend den gegenseitigen Austausch von Brief-
postsendungen, Nr. 237 v. 24. 5. 74.
2) Vgl. darüber die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 298 v. 22. 12. 74 und die „Nat.-Ztg.“
Nr. 291 v. 19. 12. 74.