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Regulirung der nach diesen beiden Voraussetzungen ausgeschlossenen Strom- und
Flußstrecken und die ungefähren Kosten derselben. 3. Empfiehlt sich für den
durchgehenden Verkehr die Feststellung völlig einheitlicher Kanaldimensionen,
welche Dimensionen erscheinen als die zweckmäßigsten, welche Schiffsgrößen sind
den Bedürfnissen des Handels und der Schiffahrt am meisten entsprechend,
welche eignen sich am besten für den Kanalverkehr? Empfiehlt sich daneben
die Feststellung von Kanaldimensionen, wie solche durch die lokalen Verhältnisse
und durch die nach durchgeführter Regulirung erreichbare Fahrbarkeit der für
Nebenkanäle maßgebenden Flußstrecken bedingt sind, so daß sich abgestufte
Minimaldimensionen ergeben? Wie würde sich je nach Annahme der Haupt-
dimensionen die Breite der Kanäle, Schleusen und Brücken stellen? Wie hoch
würden sich die Anlage= (Bau-) Kosten nach überschlägiger Berechnung pro
Meile belaufen? Wie hoch darf die Menge des Frachtguts, welches auf den
verschiedenen projektirten Linien den Kanal jährlich passiren kann, nach über-
schlägiger Schätzung angenommen werden, und wie hoch würde sich voraus-
sichtlich die Höhe der Abgabe und der Rentabilität des Kanals stellen?
Revidirte Elbschiffahrtsakte. Im Oktober 1874 legte der Reichs-
kanzler dem Bundesrat den Entwurf einer revidirten Elbschiffahrtsakte nebst
einer erläuternden Denkschrift zur Beschlußnahme vor. Der Ausschuß für Handel
und Verkehr beantragte, den Reichskanzler zu ersuchen, auf Grund des bei-
gefügten Entwurfs einer revidirten Elbschiffahrtsakte mit der österreichischen
Regierung eine vertragsmäßige Vereinbarung herbeizuführen.)
9. Konsulatswesen.:)
10. Reichskriegswesen.
Das Reichs-Militärgesetz. Unter den Vorlagen, welche dem Frühjahrs-
Reichstag unterbreitet wurden, nahm nach der ausdrücklichen Hervorhebung in
der Eröffnungsrede des Reichskanzlers sowie nach dem allseitigen politischen
Bewußtsein der Entwurf des Reichs-Militärgesetzes die erste Stelle ein. „Die
1) Bundesratsverhandlungen, betreffend die vor Erlaß der Prüfungsvorschriften für
Seeschiffer vom 25. Sept. 1869 erworbenen Befähigungszeugnisse, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 36
v. 12. 2. 75; die Vermessung der Dampfschiffe für den Suezkanal „Nat.-Ztg.“ Nr. 313
v. 9. 7. 74 u. Nr. 375 v. 14. 8. 74; Nachträge zu den Bestimmungen über die Schiffs-
vermessung Nr. 257 v. 6. 6. 74; den Entwurf einer Not= und Lootsen-Signalordnung
Nr. 373 v. 13. 8. 74 u. Nr. 469 v. 9. 11. 74; die Untersuchung der Weser von Vegesack
abwärts Nr. 66 v. 9. 2. 74.
2) Bundesratsverhandlungen über die Einschränkung der Gerichtsbarkeit der deutschen
Konsuln in Aegypten vgl. „Nat.-Ztg.“ Nr. 69 v. 11. 2. 74 u. 114 v. 9. 3. 74. Ueber
eine Konsular-Konvention mit Rußland Nr. 313 v. 9. 7. 74 u. Nr. 371 v. 12. 8. 74
und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 158 v. 10. 7. 74 u. 293 v. 16. 12. 74.
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. III. 11