Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Regulirung der nach diesen beiden Voraussetzungen ausgeschlossenen Strom- und 
Flußstrecken und die ungefähren Kosten derselben. 3. Empfiehlt sich für den 
durchgehenden Verkehr die Feststellung völlig einheitlicher Kanaldimensionen, 
welche Dimensionen erscheinen als die zweckmäßigsten, welche Schiffsgrößen sind 
den Bedürfnissen des Handels und der Schiffahrt am meisten entsprechend, 
welche eignen sich am besten für den Kanalverkehr? Empfiehlt sich daneben 
die Feststellung von Kanaldimensionen, wie solche durch die lokalen Verhältnisse 
und durch die nach durchgeführter Regulirung erreichbare Fahrbarkeit der für 
Nebenkanäle maßgebenden Flußstrecken bedingt sind, so daß sich abgestufte 
Minimaldimensionen ergeben? Wie würde sich je nach Annahme der Haupt- 
dimensionen die Breite der Kanäle, Schleusen und Brücken stellen? Wie hoch 
würden sich die Anlage= (Bau-) Kosten nach überschlägiger Berechnung pro 
Meile belaufen? Wie hoch darf die Menge des Frachtguts, welches auf den 
verschiedenen projektirten Linien den Kanal jährlich passiren kann, nach über- 
schlägiger Schätzung angenommen werden, und wie hoch würde sich voraus- 
sichtlich die Höhe der Abgabe und der Rentabilität des Kanals stellen? 
Revidirte Elbschiffahrtsakte. Im Oktober 1874 legte der Reichs- 
kanzler dem Bundesrat den Entwurf einer revidirten Elbschiffahrtsakte nebst 
einer erläuternden Denkschrift zur Beschlußnahme vor. Der Ausschuß für Handel 
und Verkehr beantragte, den Reichskanzler zu ersuchen, auf Grund des bei- 
gefügten Entwurfs einer revidirten Elbschiffahrtsakte mit der österreichischen 
Regierung eine vertragsmäßige Vereinbarung herbeizuführen.) 
9. Konsulatswesen.:) 
10. Reichskriegswesen. 
Das Reichs-Militärgesetz. Unter den Vorlagen, welche dem Frühjahrs- 
Reichstag unterbreitet wurden, nahm nach der ausdrücklichen Hervorhebung in 
der Eröffnungsrede des Reichskanzlers sowie nach dem allseitigen politischen 
Bewußtsein der Entwurf des Reichs-Militärgesetzes die erste Stelle ein. „Die 
1) Bundesratsverhandlungen, betreffend die vor Erlaß der Prüfungsvorschriften für 
Seeschiffer vom 25. Sept. 1869 erworbenen Befähigungszeugnisse, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 36 
v. 12. 2. 75; die Vermessung der Dampfschiffe für den Suezkanal „Nat.-Ztg.“ Nr. 313 
v. 9. 7. 74 u. Nr. 375 v. 14. 8. 74; Nachträge zu den Bestimmungen über die Schiffs- 
vermessung Nr. 257 v. 6. 6. 74; den Entwurf einer Not= und Lootsen-Signalordnung 
Nr. 373 v. 13. 8. 74 u. Nr. 469 v. 9. 11. 74; die Untersuchung der Weser von Vegesack 
abwärts Nr. 66 v. 9. 2. 74. 
2) Bundesratsverhandlungen über die Einschränkung der Gerichtsbarkeit der deutschen 
Konsuln in Aegypten vgl. „Nat.-Ztg.“ Nr. 69 v. 11. 2. 74 u. 114 v. 9. 3. 74. Ueber 
eine Konsular-Konvention mit Rußland Nr. 313 v. 9. 7. 74 u. Nr. 371 v. 12. 8. 74 
und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 158 v. 10. 7. 74 u. 293 v. 16. 12. 74. 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. III. 11
	        
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