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lage desjenigen Entwurfs, welcher nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
in der Session von 1872 dem Reichstag vorgelegt worden war, wegen Ver—
tagung indessen nicht zur vollständigen Durchberatung gelangte.) Er umfaßte
in 22 Paragraphen im großen und ganzen den Inhalt des vorjährigen Ent-
wurfs. Die jetzt eingetretenen Modifikationen ergaben sich teils aus dem in-
zwischen eingeführten Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, teils
aus der, und zwar in kurzer Zeit zu erwartenden Wiedervorlegung des Gesetz-
entwurfs über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs, und
zwar in ziemlich unveränderter Gestalt. Die Anträge des Reichstags waren
im wesentlichen angenommen worden und in den Entwurf übergegangen. In
dem Hauptdifferenzpunkt, der die Stellung des Reichstags bezüglich der Kontrolle
des Rechnungshofes betraf, blieb indessen der Bundesrat bei seiner früheren Auf-
fassung stehen. Neu war die Anordnung des Entwurfs, welche durch Einführung
der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen bedingt war, wodurch in gleichem Maße,
wie die Kontrolle des Reichshaushalts, auch die Kontrolle des Landeshaushalts
für Elsaß-Lothringen dem Rechnungshofe obliegen sollte. 2)
Da der Entwurf im Reichstag nicht zur Erledigung gelangte, so legte der
Reichskanzler im Oktober 1874 den Entwurf dem Bundesrat fast unverändert,
nur mit der Maßgabe vor, daß der Termin des Inslebentretens des Rech-
nungshofs auf den 1. Januar 1876 festgesetzt wurde. Der Entwurf sollte
ohne vorherige Ausschußberatung gleich nach der Berufung des Reichstags an
denselben gelangen. Dies geschah auch; der Entwurf gelangte aber im Reichs-
tag gleichfalls nur bis in das Stadium der Kommissionsberatung und blieb
in pleno unerledigt.
Ein Antrag Bismarcks an den Bundesrat vom 9. Februar 1875 bezweckte
die Genehmigung desselben für eine Instruktion des Rechnungshofs des Deutschen
Reichs.))
Steuerfreiheit des Reichseinkommens. Eine hierauf bezügliche
Vorlage des Kanzlers 4) gelangte im Bundesrat zur Annahme, blieb aber im
Reichstag unerledigt. 5)
1) ef. Bd. II. S. 316.
2) In Betreff der Einzelheiten vgl. § 57 der Protokolle des Bundesrats, Session
1874, in der S. 144 (Note) erwähnten Quelle. Vgl. auch die „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 14 v. 17. 1. 74.
3) Das in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Schreiben findet sich abgedruckt in
der S. 144 (Note) erwähnten Quelle.
4) Wortlaut und Motive abgedruckt in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 455 v. 1. 10. 74 und
in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 229 v. 2. 10. 74.
5) Bundesratsverhandlungen über die Gesetzentwürfe wegen: a) Abänderung des Ge-
setzes vom 8. Juli 1872, betreffend die französische Kriegskostenentschädigung, s. „Nat.-Ztg."
Nr. 555 v. 28. 11. 74; b) den außerordentlichen Geldbedarf des Deutschen Reichs für