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3. Schreiben des Reichskanzlers an die Königlich sächsische Regierung
vom 25. März 1876, betreffend die militärischen Etablissements zu Dresden!#).
4. Schreiben des Reichskanzlers an den Staats= und Kriegsminister
v. Kameke vom 28. Mai 1877, betreffend die Anerkennung des Rechtes an
dem Zeughause in Berlin als ausschließlich Preußen zustehend. Abgeordneten-
haus, Anlagen, Aktenst. Nr. 70 von 1877, Seite 411.
1) Das gedachte Schreiben lautet im Auszug: „In Erwiderung auf das gefällige
Schreiben vom 25. v. M. kann der unterzeichnete Reichskanzler mit denjenigen Verein-
barungen, durch welche die Königlich sächsische Staatsregierung ermächtigt ist, von der
Militärverwaltung die im Reichseigentum befindlichen, zu Dresden belegenen militärischen
Etablissements zu übernehmen und dagegen der genannten Verwaltung diejenigen Mittel
zu gewähren, welche zur Herstellung anderer, gleichen Zwecken dienender Bauten und
Anlagen erforderlich sind, deshalb sich einverstanden erklären, weil die Leistung eines Zu-
schusses aus Reichsmitteln zu den Kosten der in der Anlage C. des eingangs erwähnten gefälligen
Schreibens verzeichneten Bauten nicht beansprucht wird.“ Am Schlusse des Schreibens
war noch darauf hingewiesen, daß es nötig sein werde, dem Reichstag eine Erläuterung
über den historischen Hergang der ganzen Angelegenheit zu geben und auch um dessen Zu-
stimmung einzukommen. Dieses Schreiben war ein erneuter Beweis des von dem Fürsten
Bismarck der sächsischen Regierung bewiesenen Entgegenkommens.