Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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erste stehende Eisenbahnbrücke über den Rhein erbaut) sowie als Regierungs- 
präsident in Cöln. Bismarck lernte bereits damals seine vorzüglichen Eigen- 
schaften kennen und betrieb dessen Ernennung zum Administrator des Kurfürsten- 
tums Hessen. 1) 
Am 6. September 1871 berief ihn Bismarck nach Straßburg an die 
Stelle des Generalgouverneurs Grafen Bismarck-Bohlen. Kein Oberpräsident 
in irgend einer der preußischen Provinzen hatte eine so schwierige Stellung. 
Die beiden großen Parteien des Landes, die französische oder Protestpartei und 
die klerikale, thaten alles, um eine geordnete Regierung unmöglich zu machen, 
und während sie über die Diktatur schimpften und über die Ausschließung der 
Bevölkerung von jeder Art von Volksvertretung klagten, suchten sie dieselbe von 
der Beteiligung an den Wahlen durchaus fern zu halten. 2) 
Die Quelle der späteren Unzufriedenheit des Herrn v. Möller lag vor- 
wiegend in seiner nicht bloß bureaukratisch, sondern autokratisch angelegten 
Natur. Er hatte sich seine Stellung als die eines Kaiserlichen Statthalters mit 
möglichst wenigen Beschränkungen seiner Machtbefugnisse vorgestellt und erfuhr 
nun je länger desto empfindlicher, daß er sich darin getäuscht habe. Die Ge- 
staltung des staatsrechtlichen Verhältnisses des Reichslandes war es, die die 
Erfüllung seiner Erwartung notwendig ausschloß. 
Der Reichskanzler wurde der allein verantwortliche Leiter der Regierung 
und konnte dieselbe nur von Berlin aus führen. Für alle auswärtigen Be- 
ziehungen, die namentlich in den ersten Jahren bis zur völligen Auseinander- 
setzung mit Frankreich im Vordergrunde standen, war dies außer Frage. Es 
galt ebenso von den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, die für das Reich 
erworben waren, für dessen Rechnung verwaltet wurden; ihre obere Leitung 
lag dem Reichskanzler ob, der sich dazu des Reichskanzler-Amts und später der 
Abteilung für Elsaß-Lothringen bediente, bis die Verwaltung an ein besonderes, 
mit dem preußischen Arbeitsministerium verbundenes Amt überging. Die obere 
Justizoerwaltung war von vornherein noch Organisation der Gerichtsbarkeit, 
die unter Mitwirkung des preußischen Justizministers durch das Reichskanzler- 
Amt bearbeitet wurde, dem Reichskanzler vorbehalten. Selbstverständlich auch 
die Verwaltung der Militärangelegenheiten. 
Dem Oberpräsidenten konnte daher bei der Einrichtung der Verwaltung 
Ministerium des Innern, demnächst Staatskommissar bei der Cöln-Mindener Eisenbahn, 
1848 Regierungspräsident mit dem Auftrag der Verwaltung des Oberpräsidiums der 
Rbeinprovinz, 1849 Regierungspräsident in Cöln, 1866 erst Zivilgouverneur in Dresden, 
dann Administrator des Kurfürstentums Hessen, 1871 bis 1879 Oberpräsident von Elsaß-= 
Lothringen. 
1) 13. Februar 1869 Möller bei Bismarck. 
2) Wilhelm Müller: „Das Reichsland Elsaß-Lothringen 1871—1875“ in der Zeit- 
schrift „Unsere Zeit“. Neue Folge, XII. Jahrgang I. Heft.
	        
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