Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Gotha, den 22. April 1876. 
An Frau Wanda v. Koethe. 
„Demnächst will ich nach Berlin fahren und dort an der Plenarsitzung teil 
nehmen, die am Donnerstag wegen der großen Justizgesetze stattfinden wird, 
mich aber auch schon Mittwoch zu einer etwa für wünschenswert erachteten Vor- 
besprechung unter uns Thüringern zur Verfügung stellen. Mir selbst erscheint 
eine solche Vorbesprechung allerdings sehr wünschenswert, um uns, wenn 
möglich, in allen unser gleichartiges Interesse berührenden Punkten zu einem 
gemeinsamen Votum zu vereinigen, und thut es mir deshalb aufrichtig leid, 
daß Gerstenberg nicht die Absicht hat, sich in Berlin einzufinden. Vielleicht 
besinnt er sich aber doch noch eines Besseren." 
8. Reuß ä. . 
Regierungspräsident Faberti) 
(geboren 1. Februar 1817). 
Faber, ein Mann von zartem Gewissen und tiefreligiöser Gesinnung, hat 
in der Politik einen föderalistisch-legitimistischen Standpunkt eingenommen und 
vertreten. Nach den Bundesratsprotokollen hat derselbe nur zweimal an den 
Sitzungen des Bundesrats teilgenommen, und zwar am 10. Mai 1875 und 
18. Oktober 1876. In der übrigen Zeit ließ er sich vertreten durch den Ge- 
heimen Regierungsrat v. Geldern-Crispendorf, Ministerialrat Dr. Neidhardt 
und den Geheimen Legationsrat v. Prollius. Zu Bismarck ist derselbe in keine 
nähere Beziehung getreten. 
1) Albert Friedrich Wilhelm Faber ist geboren zu Hersfeld in Kurhessen als Sohn 
des dortigen Gymnasialrektors Dr. Joh. W. Faber, besuchte das Gymnasium daselbst und 
das Lyceum zu Kassel, legte auf letzterem die Reifeprüfung ab und studirte von Ostern 
1835 bis in das Sommersemester 1839 Jurisprudenz zu Marburg und Göttingen, trat, 
nachdem er das juristische Fakultäts= sowie das Staatsexamen bestanden, im Juli 1840 
seinen Vorbereitungsdienst bei dem Justizamt Homberg an, ging im Dezember zur Ver- 
waltung über und absolvirte den Vorbereitungsdienst bei dem Landrechtsamte zu Kassel, 
ward am 27. April 1848 zum Kreissekretär, am 18. Januar 1849 zum zweiten Ver- 
waltungsbeamten und am 4. September 1851 zum Landrat des Kreises Melsungen 
ernannt, im Juni 1868 als Regierungsrat nach Königsberg i. P., im Oktober 1872 als 
solcher nach Düsseldorf versetzt und im September 1874 als Regierungs= und Konsistorial- 
präsident nach Greiz berufen. Bundesratsbevollmächtigter 8. Mai 1875 bis Ende Januar 
1881. Zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt am 1. März 1876, in den Ruhestand ver- 
setzt am 1. Juli 1888.
	        
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