Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Schonzeit für den Robbenfang. Der dem Bundesrat vorgelegte 
Entwurf eines Gesetzes über die Schonzeit für den Fang von Robben an der 
Küste von Grönland und im nördlichen Eismeer behielt dem Kaiser mit Zu- 
stimmung des Bundesrats den Erlaß der Verordnungen über die Schonzeit u. s. w. 
vor und setzte auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen eine Strafe. 
Gesetz vom 4. Dezember 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 233). 
Niederlassungsvertrag mit der Schweiz. Der Bundesrat hatte 
in seiner Sitzung vom 21. Dezember 1872 beschlossen, dem Abschluß eines 
Niederlassungsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz in der 
vom Ausschuß für Handel und Verkehr unter dem 9. Dezember 1872 vor- 
geschlagenen Fassung zuzustimmen. Auf Grund dessen wurde zu Bern am 
27. April 1876 ein Vertrag geschlossen, der demnächst dem Bundesrat zur 
Beschlußnahme vorgelegt wurde. Derselbe enthielt nur in vier Punkten Ab- 
weichungen von der früher durch den Bundesrat gebilligten Fassung. 1) Nieder- 
lassungsvertrag mit der Schweiz vom 27. April 1876 (Reichs-Gesetzbl. 1877 S.7). 
2. Bundesrat. 
Veröffentlichung seiner Verhandlungen. Die Bibliothel- 
kommission des Reichstags hatte um Ueberweisung der Verhandlungen des 
Bundesrats petitionirt und es war darüber eine eingehende Erörterung ent- 
standen. Für jetzt wurde die Bibliothekkommission abschläglich beschieden. Damit 
hatte indessen die Angelegenheit ihre Erledigung noch nicht gefunden. Wie man 
hörte, sollte demnächst von Württemberg ein Antrag auf Veröffentlichung der 
Protokolle des Bundesrats eingebracht und damit der Angelegenheit aufs neue 
näher getreten werden.) 
Die Uebersicht der vom Bundesrat gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse 
des Reichstags aus den Sessionen 1873, 1874 I. und 1874 II. (Schreiben 
Delbrücks vom 5. November 1875) findet sich abgedruckt als Reichstagsdrucksache 
Nr. 25, 2. Legislaturperiode III. Session 1875.#2) 
1) Ueber den Inhalt vgl. die „Nodd. Allg. Ztg.“ Nr. 127 vom 2. Juni 1876 und 
Nr. 128 vom 3. Juni 1876. 
2) In dem Berichte der „Nat.-Ztg.“ über die Bundesratssitzung vom 5. Dezember 
1875 (Nr. 568 vom 6. Dezember 1875) heißt es: „Dem Vernehmen nach wird man im 
Bundesrat der Frage der Veröffentlichung der Bundesratsprotokolle näher treten, wie diese 
von vielen Seiten längst als wünschenswert bezeichnet worden und sich für die parla- 
mentarischen Arbeiten oft als Bedürfnis herausgestellt hat.“ 
3) Das wichtigste daraus findet sich in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 261 vom 9. No- 
vember 1875. «
	        
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