II. Abschnitt.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrat.
1. Vreußen.
Ministerialdirektor Marcardt)
(geboren 14. Dezember 1826, gestorben 17. Dezember 1892).
Der Ruf als hervorragender Arbeiter ging Marcard aus der Thätigkeit in
seiner hannoverschen Heimat voran. Unmittelbar nach der Uebernahme in den
preußischen Staatsdienst zunächst vorzugsweise zur Bearbeitung der hannover-
schen Angelegenheiten in das Ministerium berufen, erstreckte sich seine Wirksamkeit
alsbald auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse der ganzen preußischen Monarchie.
An den wichtigen, während seiner Amtszeit von dem Ministerium für Landwirt-
1) Justus Georg Eduard v. Marcard, geboren zu Hannover als Sohn des Hofrats
Dr. Wilhelm Marcard, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und demnächst die
Universität Göttingen. 1851 trat er in den Königlich hannoverschen Staatsdienst und
gehörte darin bis zum zurückgelegten Richterexamen dem Justiz-, dann dem Verwaltungs-
dienst an. Im letzteren war er bis 1859 bei den Aemtern zu Linden und Winsen, bei
der Landdrostei und dem Konsistorium zu Aurich, von 1859 bis 1866 im Ministerium des
Innern als Referent und stimmführendes Mitglied angestellt, in welcher Eigenschaft er im
April 1866 zum Regierungsrat ernannt wurde. Gegen Ende 1866 als Hilfsarbeiter in
das preußische Ministerium für landwirtschaftliche Angelegenheiten berufen, gehörte er diesem
Ministerium seit dem 23. März 1868 als Geheimer Regierungs= und vortragender Rat,
seit dem 14. Januar 1873 als Geheimer Ober-Regierungsrat und seit dem 7. Dezember
1874 als Ministerialdirektor und Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat an. Seit 1877
war er neben seiner Stellung im Ministerium stellvertretender Bevollmächtigter zum
Bundesrat und Mitglied des Staatsrats sowie des Gerichtshofs zur Entscheidung der
Kompetenzkonflikte. Auch war ihm viele Jahre hindurch der Vorsitz im Landes-Oekonomie=
kollegium, in der technischen Deputation für das Veterinärwesen und in der Zentral-Moor-
kommission übertragen. Am 26. April 1882 erfolgte seine Ernennung zum Unterstaats-
sekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, am 26. März 1884
zum Wirklichen Geheimen Rat. Am 5. Mai 1888 wurde er in den erblichen Adelstand
erhoben.