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Feststellung des Etats durchschnittlich während dreier Monate in Berlin auf und
war dann vorzugsweise im Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen beschäftigt.
Den Plenarsitzungen des Bundesrats hat er regelmäßig als stimmführender
hessischer Bevollmächtigter, aber nur bei zeitweiser Abwesenheit des Herrn
Dr. v. Neidhardt von Berlin, beigewohnt.
Es erübrigt noch anzuführen, daß Müller als hessischer Kommissar der
in Berlin drei Monate hindurch tagenden Kommission angehört hat, welche mit
der Ermittlung neuer Einnahmequellen für das Reich befaßt war, so namentlich
mit] der Prüfung der Frage der Einführung des Kontraktstempels, der Erb—
schaftssteuer als Reichssteuern, und daß er den zu gleichem Zwecke veranstalteten,
unter dem Vorsitz der preußischen Minister Bitter und Hobrecht in Coburg
und Heidelberg abgehaltenen Finanzminister-Konferenzen beigewohnt hat.
7. Sachsen-Coburg und Gotba.
Freiherr v. Seebach.
(ef. Bd. 1 S. 81 f., Bd. II S. 201 f., 282 f., 343 u. oben S. 77. 207 f.)
Berlin, den 15. Oktober 1876.
An Frau Wanda v. Koethe.
„Mit dem schönen Herbstwetter scheint es ja nun auch zu Ende zu gehen.
Ebenso scheinen mir jetzt auch am politischen Horizont recht drohende Wolken
aufzusteigen, deren Entladung der türkische Waffenstillstandsvorschlag wohl eher
beschleunigen als verhindern wird, da ich für sehr wahrscheinlich halte, daß sich
an ihm die bisherige Einmütigkeit der europäischen Großmächte zersplittern wird.“
*
Berlin, den 28. Oktober 1876.
An Frau Wanda v. Koethe.
„Das Brausteuergesetz 1) ist noch immer nicht im Plenum des Bundesrats
zur Beratung gekommen, kann daher auch nicht alsbald bei dem Zusammentritt
des Reichstags an denselben gebracht werden. Wann es demnach zur Erledigung
kommen wird, ist zur Zeit gar nicht abzusehen.
„Der Kaiser wird also doch den Reichstag in Person eröffnen, 2) und bin
ich sehr gespannt, ob und in welcher Weise dabei der politischen Situation
1) Gemeint ist der Antrag von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Gotha und
Reuß d. L., betreffend die Forterhebung des in dem Brausteuergesetz vom 31. Mai 1872
den genannten Bundesstaaten zugestandenen privaten Steuerzuschlags bis zum 31. März
1878.
2) Infolge anderweiter Disposition wurde der Reichstag am 30. Oktober 1876 von
dem Staatsminister Hofmann eröffnet.