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8. Reuß d. J.
Regierungsrat v. Geldern-Crispendorf
(geboren 28. August 1827, gestorben 13. Januar 1894).
Bruno Dietrich Bernhard v. Geldern-Crispendorf, geboren auf Schloß Crispendorf,
Herrschaft Burgk in Reuß ä. L., widmete sich nach Absolvirung des Gymnasiums juristischen
Studien. Nach dem Abschlusse derselben trat er 1850 in die Fürstliche Regierungs= und
Konsistorialkanzlei in Greiz als Accessist ein, erhielt 1852 das Prädikat „Referendar“ und
wurde 1855 zum Regierungsassessor, 1861 zum Regierungs= und Konsistorialrat ernannt;
1878 wurde ihm das Prädikat „Geheimer Regierungsrat“ verliehen. Nach dem Abgange
des Wirklichen Geheimen Rats Faber wurde er mit der Führung des Präsidiums des
Fürstlichen Konsistoriums beauftragt und nach dem Ableben des Wirklichen Geheimen Rats
Dr. Mortag hatte er auch die Geschäfte der Fürstlichen Landesregierung zu führen. Hier-
neben war er landesherrlicher beziehungsweise Regierungskommissar für zahlreiche Zweige
der Landesverwaltung, Bevollmächtigter zum Bundesrat und Abgeordneter zum Landtage
des Fürstentums Reuß ä. L. für die Wählerklasse der Ritterguts= und Großgrundbesitzer.
1892 wurde ihm das Prädikat „Geheimer Rat“ beigelegt; am 1. November 1893 trat er
in den erbetenen Ruhestand.
10. Zippe (Detmold).
Regierungspräsident und Vorstand des Kabinetsministeriums
Eschenburgt)
(geboren 21. Oktober 1823)
hat, wie alle Vertreter der kleinen Staaten, alljährlich nur ein= oder mehrmals
bei geeigneter Veranlassung auf kürzere Zeit an den Verhandlungen des Bundesrats
teilgenommen, während er im übrigen durch den Herzoglich braunschweigischen Ge-
sandten, Geheimen Rat v. Liebe vertreten wurde. Er hat demnach eine hervor-
tretende Wirksamkeit von allgemeinem Interesse im Bundesrat nicht entwickelt. Mit
dem Fürsten Bismarck ist er in dieser Zeit nicht in nähere Berührung gekommen.
1) Eschenburg, geboren in Braunschweig, wo sein Vater vortragender Rat im
Ministerium war. Schon 1829 verließ letzterer wegen der traurigen Verhältnisse unter
dem Herzog Karl den braunschweigischen Staatsdienst und wurde von dem Fürsten Leopold
zur Lippe in den lippischen Staatsdienst als Chef der dortigen Regierung berufen. Auf
dem Gymnasium in Detmold erhielt er seine Schulbildung und studirte in Heidelberg
und Göttingen Jurisprudenz (1843—1846). Nach bestandenem Staatsexamen und kurzem
Vorbereitungsdienst wurde er 1851 in das lippische Obergericht in Detmold berufen, in
welchem er noch 1875 als Obergerichtsrat fungirte. Zugleich versah er während dieser
Zeit die Geschäfte des Landsyndikus. Vom Fürsten Woldemar zur Lippe bei seinem Re-
gierungsantritt 1875 an die Spitze der Regierung berufen, hat er von da an als
Regierungspräsident und Kabinetsminister die Verwaltung des Landes bis zum Ansange
des Jahres 1885 geleitet, zu welcher Zeit er auf seinen wiederholten Wunsch in den Ruhe-
stand übertrat.