Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

— 290 — 
der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags abgeändert werden kann. Mit 
Rücksicht auf diese Bestimmung des § 16 stellte der Bevollmächtigte der freien 
und Hansestadt Lübeck, Ministerresident Dr. Krüger beim Bundesrat den Antrag, 
das Verzeichnis durch Hinzufügung der Anlage von Fischräuchereien zu ergänzen.:) 
Im August 1876 beschloß der Bundesrat in Gemäßheit dieses Antrags. 
Als der Beschluß eben zur Ausführung gelangen sollte, hatten sich der Maß- 
nahme in Preußen so erhebliche Schwierigkeiten entgegengestellt, daß die 
preußische Regierung unter Darlegung der obwaltenden Verhältnisse bei dem 
Bundesrate den Antrag stellte, den früheren Beschluß wieder aufzuheben. Nach 
Beseitigung mannigfachen Widerspruchs gegen diesen Antrag wurde derselbe 
angenommen.2) 
Münzwesen. Im Oktober 1876 beantragte der Reichskanzler beim 
Bundesrat eine Erhöhung der zu prägenden Silbermünzen von 10 Mark auf 
15 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Nachträglich hieß es, daß der Reichs- 
kanzler auf legislative Schritte in dieser Angelegenheit verzichtet habe.) 
Bei den Ausschußverhandlungen über den Antrag des Reichskanzlers wegen 
Einziehung der Zweithalerstücke 1) wurde die Frage angeregt, ob es nicht an- 
gezeigt sei, schon jetzt mit der Einziehung der Einthalerstücke bezw. mit der 
Degradirung der Silberthaler, welche jetzt noch die Stelle von Reichsgoldmünzen 
1) Nach der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 106 v. 8. 5. 77 handelte es sich um einen 
Antrag Preußens. 
2) Näheres über den Ausschußbericht s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 212 v. S. 5.77. Vorschläge des 
Reichskanzlers wegen Abänderung der Bestimmungen für die Zulassung von Ausländern 
zum Gewerbebetrieb im Umherziehen „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 154 v. 5. 7. 76, Ausschuß- 
bericht „Nat.-Ztg.“ Nr. 555 v. 28. 11. 76. 
3) Vgl. „Nord. Allg. Ztg.“ Nr. 246 v. 20. 10. 76, „Post“ Nr. 240 v. 11. 10. 76 
und Nr. 261 v. 3. 11. 76. 
4) „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 257 v. 2. 11. 76, Zahl der den einzelnen Bundesstaaten 
überwiesenen Münzen „Nat.-Ztg.“ Nr. 43 v. 26. 1. 77, Nr. 214 v. 5. 7. 77 und „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 175 v. 29. 6. 76 und Nr. 232 v. 4. 10. 76, Ausschußantrag wegen 
Durchführung des Münzgesetzes „Nat.-Ztg.“ Nr. 85 v. 20. 2.77 und „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 43 v. 21. 2. 77, Aenderung des Gepräges der Fünzzigpfennigstücke „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 234 v. 23. 5. 77, Einstellung der Ausprägung von Zwanzigpfennigstücken „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 300 v. 20. 12. 77. 
Kassenscheine. Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung nachgemachter und 
verfälschter sowie beschädigter und unbrauchbar gewordener Reichskassenscheine s. „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 151 v. 1. 7. 76 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 464 v. 4. 10. 7é6. 
Bankwesen. Bestimmungen des Bundesrats hinsichtlich der Veröffentlichung der 
Bilanzen der Notenbanken s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 597 v. 22. 12. 76, desgl. hinsichtlich des 
Leipziger Kassenvereins „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 299 v. 21. 12. 76, hinsichtlich gefälschter 
Banknoten Nr. 29 v. 4. 2. 77. 
Maaß= und Gewichtswesen. Beschlüsse des Bundesrats hinsichtlich der ab- 
gekürzten Maaß= und Gewichtsbezeichnungen s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 298 v. 29. 6. 77.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.