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der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags abgeändert werden kann. Mit
Rücksicht auf diese Bestimmung des § 16 stellte der Bevollmächtigte der freien
und Hansestadt Lübeck, Ministerresident Dr. Krüger beim Bundesrat den Antrag,
das Verzeichnis durch Hinzufügung der Anlage von Fischräuchereien zu ergänzen.:)
Im August 1876 beschloß der Bundesrat in Gemäßheit dieses Antrags.
Als der Beschluß eben zur Ausführung gelangen sollte, hatten sich der Maß-
nahme in Preußen so erhebliche Schwierigkeiten entgegengestellt, daß die
preußische Regierung unter Darlegung der obwaltenden Verhältnisse bei dem
Bundesrate den Antrag stellte, den früheren Beschluß wieder aufzuheben. Nach
Beseitigung mannigfachen Widerspruchs gegen diesen Antrag wurde derselbe
angenommen.2)
Münzwesen. Im Oktober 1876 beantragte der Reichskanzler beim
Bundesrat eine Erhöhung der zu prägenden Silbermünzen von 10 Mark auf
15 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Nachträglich hieß es, daß der Reichs-
kanzler auf legislative Schritte in dieser Angelegenheit verzichtet habe.)
Bei den Ausschußverhandlungen über den Antrag des Reichskanzlers wegen
Einziehung der Zweithalerstücke 1) wurde die Frage angeregt, ob es nicht an-
gezeigt sei, schon jetzt mit der Einziehung der Einthalerstücke bezw. mit der
Degradirung der Silberthaler, welche jetzt noch die Stelle von Reichsgoldmünzen
1) Nach der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 106 v. 8. 5. 77 handelte es sich um einen
Antrag Preußens.
2) Näheres über den Ausschußbericht s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 212 v. S. 5.77. Vorschläge des
Reichskanzlers wegen Abänderung der Bestimmungen für die Zulassung von Ausländern
zum Gewerbebetrieb im Umherziehen „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 154 v. 5. 7. 76, Ausschuß-
bericht „Nat.-Ztg.“ Nr. 555 v. 28. 11. 76.
3) Vgl. „Nord. Allg. Ztg.“ Nr. 246 v. 20. 10. 76, „Post“ Nr. 240 v. 11. 10. 76
und Nr. 261 v. 3. 11. 76.
4) „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 257 v. 2. 11. 76, Zahl der den einzelnen Bundesstaaten
überwiesenen Münzen „Nat.-Ztg.“ Nr. 43 v. 26. 1. 77, Nr. 214 v. 5. 7. 77 und „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 175 v. 29. 6. 76 und Nr. 232 v. 4. 10. 76, Ausschußantrag wegen
Durchführung des Münzgesetzes „Nat.-Ztg.“ Nr. 85 v. 20. 2.77 und „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 43 v. 21. 2. 77, Aenderung des Gepräges der Fünzzigpfennigstücke „Nat.-Ztg.“
Nr. 234 v. 23. 5. 77, Einstellung der Ausprägung von Zwanzigpfennigstücken „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 300 v. 20. 12. 77.
Kassenscheine. Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung nachgemachter und
verfälschter sowie beschädigter und unbrauchbar gewordener Reichskassenscheine s. „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 151 v. 1. 7. 76 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 464 v. 4. 10. 7é6.
Bankwesen. Bestimmungen des Bundesrats hinsichtlich der Veröffentlichung der
Bilanzen der Notenbanken s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 597 v. 22. 12. 76, desgl. hinsichtlich des
Leipziger Kassenvereins „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 299 v. 21. 12. 76, hinsichtlich gefälschter
Banknoten Nr. 29 v. 4. 2. 77.
Maaß= und Gewichtswesen. Beschlüsse des Bundesrats hinsichtlich der ab-
gekürzten Maaß= und Gewichtsbezeichnungen s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 298 v. 29. 6. 77.