Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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vertreten, zu Reichssilber-, d. h. Scheidemünzen vorzugehen. Indessen nahm 
man von diesem Antrage Abstand. Durch die Herabsetzung der Silberthaler 
zu Reichssilbermünzen würde das Einströmen derselben in die Reichskassen und 
der Bedarf an Reichsgoldmünzen erheblich gesteigert worden sein. Die Reichs- 
regierung war aber zurzeit nicht in der Lage, die Goldvorräte zu Münzzwecken 
zu vermehren. 
Patentwesen. Der Bundesrat hatte sich, wie erinnerlich, über die 
Frage, ob der Patentschutz überhaupt im Wege der Reichsgesetzgebung geordnet 
werden soll, noch nicht schlüssig gemacht, vielmehr beschlossen, zur Klärung der 
Frage ein Enqusteverfahren einzuleiten. 1) Dieser letztere Beschluß war das 
Resultat sehr umfassender Beratungen gewesen, bei welchen die Meinungen sehr 
auseinander gingen. Die Ansicht, es seien die Patente ganz aufzuheben, fand 
von vielen Seiten energische Befürwortung. Der damalige Präsident des 
Reichskanzler-Amts, Minister Delbrück neigte sehr zur Aufhebung der Patente, 
doch blieb diese Ansicht schließlich in der Minorität, die Vertreter derselben 
gaben sich aber der Erwartung hin, daß das eventuelle Resultat der Enquête 
ihrer Ansicht zur Seite stehen würde. 
An die Spitze der die Sachverständigen erwartenden Eröterungen wurde 
die Frage gestellt, ob sich überhaupt ein gesetzlicher Schutz für Erfindungen 
empfiehlt. Im übrigen erstreckte sich das Programm der Verhandlungen auf 
alle für ein Reichs-Patentgesetz erheblichen Beziehungen: die Gegenstände des 
Patentschutzes, Umfang, Dauer und Kosten des Schutzes, das Verfahren, um 
den Schutz zu erlangen, die Organisation von Patentbehörden, sei es für das 
Reich im ganzen, sei es für die einzelnen Bundesstaaten, die Frage, inwieweit 
der geschützte Erfinder zu verpflichten ist, die Benutzung seiner Erfindung gegen 
billige Vergütung allgemein zu gestatten, u. s. w. 
Am 29. August 1876 begann vor dem Ausschuß des Bundesrats für 
Handel und Verkehr die Vernehmung der Sachverständigen. 2) 
In der Sitzung des Bundesrats vom 30. September 1876 wurde dem 
Bundesrat das Ergebnis der Enquête vorgelegt. 3) Nach der fast einstimmigen 
Ansicht der vernommenen Sachverständigen wurde die reichsgesetzliche Regelung 
des Patentwesens im Interesse der deutschen Industrie für dringend erwünscht 
angesehen. Daß die Bundesregierungen in der Mehhrzahl dieser Ansicht bei- 
pflichten würden, erachtete das Reichskanzler-Amt für nicht zweifelhaft. Dasselbe 
1) f. S. 219. 
2) Aufzählung derselben s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 197 v. 24. 8. 76, „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 359 v. 4. 8. 76, vgl. auch die „Prov. Korresp.“ Nr. 34 v. 23. 8. 76 und Nr. 37 
v. 13. 9. 76. 
3) Vgl. darüber die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 203 v. 31. 8. 76, Nr. 215 v. 14. 9. 76, 
Nr. 218 v. 17. 9. 76.
	        
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