Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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war ferner der Meinung, daß in den Ergebnissen der Enquêète im ganzen 
und großen die geeigneten Grundlagen für eine gesetzliche Ordnung des Gegen- 
standes geboten waren. Unter diesen Umständen hielt dasselbe es für angezeigt, 
die Formulirung entsprechender Gesetzesbestimmungen alsbald in Erwägung zu 
nehmen. Das Reichskanzler-Amt behielt sich deshalb vor, den Entwurf eines 
Patentgesetzes demnächst zur Vorlage zu bringen. Diese Vorlage erfolgte unterm 
6. Februar 1877, worauf dieselbe in der Bundesratssitzung vom 8. Februar 
dem Ausschusse überwiesen wurde. 
Am 24. Februar 1877 nahm der Bundesrat den Entwurf eines Patent- 
gesetzes, !) der nur in einzelnen Punkten von den Resultaten des Enquête- 
verfahrens abwich, nach den Ausschußanträgen an. Patentgesetz vom 25. Mai 
1877 (Reichs-Gesetzbl. S. 501). 
Bürgerliches Gesetzbuch. Im Januar 1877 legte der Reichskanzler 
dem Bundesrat einen Bericht über die Thätigkeit der Kommission zur Aus- 
arbeitung des Entwurfs eines deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. 2 
Die Reichsjustizgesetze. 3) Anfangs August 1876 übermittelte der 
Reichskanzler dem Bundesrat die Beschlüsse der Justizkommission des Reichstags 
über die Justizgesetze in zweiter Lesung in einem Schreiben, in welchem es heißt: 
„Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. April d. J. die Beschlüsse, 
welche die mit Vorberatung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer 
Zivilprozeßordnung und einer Strafprozeßordnung sowie der zugehörigen Ein- 
führungsgesetze beauftragte Kommission des Reichstags in erster Lesung gefaßt 
hatte, der Beratung und Beschlußfassung unterzogen. Nachdem von der Kom- 
mission die zweite Lesung der Gesetze beendigt ist, beehrt sich der Reichskanzler 
dem Bundesrat eine Uebersicht vorzulegen, aus welcher hervorgeht, in wie weit 
die Beschlüsse des Bundesrats von der Kommission des Reichstags einfach oder 
in veränderter Form angenommen oder abgelehnt sind.“ Die Vorlage bildete 
ein verhältnismäßig wenig umfangreiches Schriftstück und war offenbar darauf ein- 
gerichtet, die noch übrige Arbeit des Bundesrats möglichst abzukürzen. Bei dem 
Gerichtsverfassungsentwurf handelte es sich um 50 Punkte, beziehentlich der 
Handelsgerichte um 10, des Einführungsgesetzes zur Gerichtsverfassung um 9, 
  
  
1) Motive s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 79 v. 16. 2.77, Verordnung, betreffend die Einrichtung, 
das Verfahren und den Geschäftsgang bei dem Patentamt, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 122 
v. 27. 5. 77 und Nr. 124 v. 30. 5. 77, Verhandlungen des Justizausschusses über eine 
Vereinbarung mit Belgien wegen des Musterschutzes „Nat.-Ztg.“ Nr. 483 v. 16. 10. 76. 
2) Vgl. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 7 v. 10. 1. 77. Die gedachte Kommission war im 
Herbst 1876 in Berlin zum dritten Male zusammengetreten und hatte in der Zeit vom 
17. September bis 24. Oktober 22 Sitzungen gehalten. Ueber das Ergebnis ihrer 
Thätigkeit vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 258 v. 3. 11. 76. 
3) ef. Bd. II. S. 354 und oben S. 228.
	        
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