Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat Dr. Jacobit) 
(geboren 8. Sept. 1828) 
wurde schon als junger Gerichtsassessor im Jahre 1856 von dem Minnister 
v. d. Heydt in das damalige Handelsministerium berufen. Der Minister hatte einen 
Juristen, der konservativ gesinnt sein sollte, gesucht, und Jacobi folgte der wieder- 
holt an ihn ergangenen Aufforderung, obgleich seine persönlichen Absichten einer 
andern Laufbahn zugeneigt gewesen waren. Bald nach seinem Eintritt in das 
Ministerium wurde er ständischerseits zugleich als einer der Landarmendirektoren 
der Kurmark berufen, eine Stelle, die er nebenamtlich lange Jahre hindurch 
versehen hat, bis dieselbe infolge gesetzlicher Neugestaltung der ständischen Organi- 
sation aufgehoben wurde. Der Minister v. d. Heydt zog Jacobi näher an sich 
heran; während der sogenannten neuen Aera beschäftigte er ihn auch in politischen 
Dingen und ließ seine Ansichten in den Staatsministerialsitzungen, denen damals 
der Kronprinz Friedrich regelmäßig beiwohnte, vielfach durch ihn verteidigen. 
Als der die Konfliktszeit beginnende Wendepunkt in der Politik eintrat 
und v. d. Heydt Finanzminister wurde, wollte er zunächst Jacobi dorthin mit 
übernehmen, demnächst veranlaßte er denselben aber, in das Ministerium des 
Innern überzutreten, dessen Leitung damals Herrn v. Jagow und später dem 
Grafen Eulenburg sen. anvertraut wurde. Man meinte, daß es dort an hin- 
reichenden, zur Unterstützung der neuen Politik geeigneten Kräften fehle. Dem 
Dr. Jacobi wurde das speziell politische Decernat übertragen, in der nun folgenden 
Periode eine schwere Aufgabe für einen noch jugendlichen Beamten. Nachdem 
sich die bei seinem Uebertritt maßgebend gewesenen Verhältnisse in manchen 
Beziehungen geändert hatten, ging Jacobi im März 1864 auf Veranlassung 
des inzwischen als Handelsminister eingetretenen Grafen v. Itzenplitz gern in 
seine frühere Stellung zurück und hatte sich dort auch der früheren Gunst zu 
erfreuen. Am 8. September 1866 erfolgte seine Ernennung zum Regierungsrat, 
bald darauf — am 19. Januar 1867 — zum Geheimen Regierungs= und 
vortragenden Rat, am 7. November 1870 zum Geheimen Ober-Regierungsrat. 
Anregungen, in die neu begründete Reichsverwaltung oder als zweiter Rat in 
das preußische Staatsministerium überzugehen, wurde keine Folge gegeben. Die 
letztere, Ende 1872 gegebene Anregung fand unter anderem deshalb Widerspruch, 
weil Jacobi alsbald den für längere Zeit als Kommissarius für die Weltausstellung 
in Wien abwesenden Direktor der Handelsabteilung Moser vertreten sollte. 
Am 27. März 1873 wurde er auch, zunächst für die Dauer der Ab- 
wesenheit des Direktors Moser, in Wirklichkeit für längere Zeit, das erstemal 
1) Dr. Rudolf v. Jacobi, Sohn eines früh verstorbenen Pastors zu Landsberg bei Halle, 
hat als Orphanus die lateinische Schule der Frankeschen Stiftungen in Halle, demnächst 
die Universitäten zu Halle und Berlin besucht. Seine weitere Vorbildung erhielt er bei 
den Gerichten zu Halle und Magdeburg.
	        
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