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Reingewinn aus dem Generalstabswerk. In der Sitzung des
Bundesrats vom 21. April 1877 gelangte der Antrag des Reichskanzlers zur
Annahme, einen Teil des Reingewinns aus dem Generalstabswerk über den
jüngsten Krieg dem Kaiser zur Verwendung zu bestimmten Zwecken zu über-
weisen. 1) Bei der Abstimmung erklärte der bayerische Bevollmächtigte zum
Bundesrat: „Die bayerische Regierung vermag zwar nach ihrer Ueberzeugung
ein formelles Recht auf Teilnahme an dem bezeichneten Reingewinn nicht in
Anspruch zu nehmen, hält aber im Hinblick auf die stattgehabte Mitwirkung
bei Abfassung des für alle Bestandteile des Reichsheeres gleich bedeutsamen
Werkes die in Aussicht genommene stiftungsmäßige Beteiligung des bayerischen
Kontingents allerdings auch ihrerseits als veranlaßt. Sie stimmt deshalb dem
Gesetzentwurfe zu und hat hierbei nur den Wunsch auszusprechen, daß über die
Regelung dieser Beteiligung vorgängiges Benehmen der betreffenden Kriegs-
ministerien stattfinde.“ Der württembergische Bevollmächtigte schloß sich dem
letzten Satze dieser Erklärung an, indem er der Voraussetzung Ausdruck gab, daß
der Entwurf der zu erlassenden Stiftungsurkunde über die Verwaltung u. s. w.
des Fonds dem württembergischen Kriegsministerium zuvor zur Einsicht und
Aeußerung mitgeteilt werde. Gesetz vom 31. Mai 1877 (Reichs-Gesetzblatt
S. 523).
2. Bundesrat.
Veröffentlichung der Bundesrats-Verhandlungen. Zu dieser
immer wieder aufgeworfenen Frage schrieb zu Beginn dieser Session die
„N. L. C.“: „Dem vor einiger Zeit von uns ausgesprochenen Wunsche nach
einer eingehenderen Veröffentlichung der Verhandlungen des Bundesrats ist
inzwischen insoweit entsprochen worden, als der „Reichs-Anzeiger“ jetzt außer
der Aufzählung der in den Sitzungen verhandelten Gegenstände auch die Art
der Erledigung anzugeben pflegt. Wir können freilich nicht anerkennen, daß
damit den berechtigten Erwartungen des Publikums bereits genügt sei; doch ist
wenigstens ein Anfang gemacht.“
Uebersicht der Beschlüsse des Bundesrats auf die Reso-
lutionen des Reichstags. Die betreffenden Uebersichten ließ der Reichs-
kanzler mit Schreiben vom 2. November 1876 und 5. März 1877 an den
Reichstag gelangen. (Deutscher Reichstag, 2. Legislaturperiode IV. Session 1876,
Drucksache Nr. 20, 3. Legislaturperiode I. Session 1877, Drucksache Nr. 27.)
3. Präsidium (Reichsbeamte).
Organisation der Reichs-Verwaltung. In der Sitzung vom
26. Oktober 1876 erteilte der Bundesrat der Reorganisation des Reichskanzler-
1) Inhalt des Entwurfs s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 73 v. 28. 3. 77.