Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Steuern, welche in die Reichskasse fließen und von den Einzelstaaten erhoben 
werden, durch eine völlig ungleiche Normirung der Kosten für die Einziehung 
und Kontrolle einzelnen Staaten zum Schaden anderer eine erhebliche Belastung 
auferlegen. So war u. a. Elsaß-Lothringen namentlich stark herangezogen 
worden, und in Ansehung dieses Umstandes hatte der Reichstag bereits im 
Jahre 1874 eine Resolution auf Beseitigung der gedachten Uebelstände beschlossen. 
Dieser Antrag hatte den Bundesrat dazu geführt, gutachtliche Aeußerungen 
von den Bundesregierungen einzufordern, welche wiederum die überaus großen 
Schwierigkeiten dargelegt hatten, zu einem befriedigenden Auswege zu gelangen. 
Die sehr umfangreichen Verhandlungen des Zoll- und Steuerausschusses hatten 
zu Anfang des Jahres 1876 insofern zu einem Abschluß geführt, daß man 
sich zunächst über ein Programm für die Ermittlung der wirklichen durch die 
Verwaltung der Reichssteuern veranlaßten Kosten einigte. Dieses Programm 
wurde in der Bundesratssitzung vom 2. November 1876 angenommen und 
zwar unter Einverständnis, daß die jetzt einzuleitenden statistischen Erhebungen 
in keiner Weise ein Präjudiz für die Lösung schaffen sollten, sondern daß 
dadurch nur eine Basis für die freie Entschließung der Einzelregierungen darüber 
gewonnen werde, ob und in welcher Weise die Frage selbst einer Regelung 
zu unterziehen sei. 
Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets 
mit dem Ausland. Die Bundesratsausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und 
für Handel und Verkehr faßten in ihrem hierüber erstatteten Berichte ins Auge: 
die Ausdehnung der statistischen Ermittlungen auf sämtliche zur Ausfuhr 
gelangenden Objekte; Verpflichtung der Verkehrsanstalten zur Mitwirkung bei 
der Erhebung der statistischen Notizen; genauere Anschreibung der Gattung der 
zur Ausfuhr kommenden Waren; gesonderte Darstellung des Warenverkehrs 
auf gewöhnlichen Landwegen von den übrigen Verkehrsgattungen. Die Aus- 
schüsse waren mit dem Statistischen Amte der Ansicht, daß eine befriedigende 
Lösung dieser die verschiedensten Interessen berührenden Fragen ohne vorher- 
gehende gründliche Beratung durch eine aus Fachmännern bestehende Kommission 
nicht zu erwarten sei. 1) 1 
Die Ausschüsse beantragten hiernach: Der Bundesrat wolle beschließen, den 
Reichskanzler zu ersuchen, eine aus geeigneten Beamten der Zollverwaltung, 
tatistischen Fachmännern und Vertretern des Eisenbahnwesens bestehende 
Kommission, welcher die Vernehmung von Sachverständigen vorbehalten bliebe, 
mit der Aufgabe zu berufen, in Anlehnung an die erörterten Gesichtspunkte2) 
1) Ueber die Aufgabe dieser Kommission nach den Intensionen der Ausschüsse vgl. die 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 216 v. 10. 5. 77. 
2) Vgl. über diese Gesichtspunkte die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 114 v. 18. 5. 77.
	        
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