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Steuern, welche in die Reichskasse fließen und von den Einzelstaaten erhoben
werden, durch eine völlig ungleiche Normirung der Kosten für die Einziehung
und Kontrolle einzelnen Staaten zum Schaden anderer eine erhebliche Belastung
auferlegen. So war u. a. Elsaß-Lothringen namentlich stark herangezogen
worden, und in Ansehung dieses Umstandes hatte der Reichstag bereits im
Jahre 1874 eine Resolution auf Beseitigung der gedachten Uebelstände beschlossen.
Dieser Antrag hatte den Bundesrat dazu geführt, gutachtliche Aeußerungen
von den Bundesregierungen einzufordern, welche wiederum die überaus großen
Schwierigkeiten dargelegt hatten, zu einem befriedigenden Auswege zu gelangen.
Die sehr umfangreichen Verhandlungen des Zoll- und Steuerausschusses hatten
zu Anfang des Jahres 1876 insofern zu einem Abschluß geführt, daß man
sich zunächst über ein Programm für die Ermittlung der wirklichen durch die
Verwaltung der Reichssteuern veranlaßten Kosten einigte. Dieses Programm
wurde in der Bundesratssitzung vom 2. November 1876 angenommen und
zwar unter Einverständnis, daß die jetzt einzuleitenden statistischen Erhebungen
in keiner Weise ein Präjudiz für die Lösung schaffen sollten, sondern daß
dadurch nur eine Basis für die freie Entschließung der Einzelregierungen darüber
gewonnen werde, ob und in welcher Weise die Frage selbst einer Regelung
zu unterziehen sei.
Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets
mit dem Ausland. Die Bundesratsausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und
für Handel und Verkehr faßten in ihrem hierüber erstatteten Berichte ins Auge:
die Ausdehnung der statistischen Ermittlungen auf sämtliche zur Ausfuhr
gelangenden Objekte; Verpflichtung der Verkehrsanstalten zur Mitwirkung bei
der Erhebung der statistischen Notizen; genauere Anschreibung der Gattung der
zur Ausfuhr kommenden Waren; gesonderte Darstellung des Warenverkehrs
auf gewöhnlichen Landwegen von den übrigen Verkehrsgattungen. Die Aus-
schüsse waren mit dem Statistischen Amte der Ansicht, daß eine befriedigende
Lösung dieser die verschiedensten Interessen berührenden Fragen ohne vorher-
gehende gründliche Beratung durch eine aus Fachmännern bestehende Kommission
nicht zu erwarten sei. 1) 1
Die Ausschüsse beantragten hiernach: Der Bundesrat wolle beschließen, den
Reichskanzler zu ersuchen, eine aus geeigneten Beamten der Zollverwaltung,
tatistischen Fachmännern und Vertretern des Eisenbahnwesens bestehende
Kommission, welcher die Vernehmung von Sachverständigen vorbehalten bliebe,
mit der Aufgabe zu berufen, in Anlehnung an die erörterten Gesichtspunkte2)
1) Ueber die Aufgabe dieser Kommission nach den Intensionen der Ausschüsse vgl. die
„Nat.-Ztg.“ Nr. 216 v. 10. 5. 77.
2) Vgl. über diese Gesichtspunkte die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 114 v. 18. 5. 77.