Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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die früheren Verhandlungen über die Fabrikatsteuer von Branntwein wieder 
aufzunehmen und einen betreffenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der 
unter 1 bis 6 hervorgehobenen Grundsätze ausarbeiten und vorlegen zu lassen. 
Die Motive des Antrags stützten sich hauptsächlich auf dessen Vorgeschichte, sie 
wiesen nach, daß die früheren Bedenken gegen den Antrag gehoben und 
die Sache jetzt als zur Entscheidung gereift anzusehen sein möchte. Die 
früheren mecklenburgischen Anträge in derselben Richtung sollten jetzt in 
mehreren Beziehungen modifizirt werden, namentlich in folgenden Punkten: 
1. die Fabrikatsteuer ist für alle Brennereien die obligatorische Steuerform, 
2. von einer Steuererhebung ist bei der jetzigen Zeitlage abzusehen, 3. die 
Exportbonifikation für ausgeführten Branntwein der Fabrikatsteuer völlig gleich- 
zustellen. 
Ueber die Erledigung dieses Antrags hat nichts verlautet. 
6. Sisenbahnwesen. 
Reform der Gütertarife. Wie aus der früheren Darstellung be- 
kannt, war dem Bundesrat der von der Kommission für die Enqueète über die 
Eisenbahntariffrage am 13. Dezember 1875 erstattete Bericht, sowie ferner eine 
Denkschrift des Reichs-Eisenbahn-Amts vom 16. Mai 1876 zur Beschlußfassung 
vorgelegt worden, in welcher letzteren das Ergebnis der Enquête in Bezug auf 
dessen praktische Verwertbarkeit beleuchtet und auf die Wege hingewiesen war, 
auf welchen die für die Feststellung und Beurteilung des Tarifsystems noch er- 
forderlichen praktischen Unterlagen zu gewinnen sein möchten. 1) 
Bald darauf war eine größere Anzahl von Staats= und Privatbahn- 
verwaltungen zu dem Zwecke zusammengetreten, um sich unter einander über 
ein gemeinsames Tarifschema sowie über die Vorbedingungen zu dessen Ein- 
führung zu verständigen. 
Die bezüglichen Verhandlungen hatten in einer Ende Juli 1876 in Dresden 
stattgehabten Generalkonferenz der Eisenbahnverwaltungen ihren — vorläufigen 
— Abschluß gefunden. Darnach sollte das Tarifsystem beziehungsweise Tarif- 
schema sich wie folgt gestalten: 
bahnbureaus aus Oesterreich eingegangenen Ausrüstungsgegenstände und die Zollbehandlung 
von Rohzucker in Säcken „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 264 v. 10. 11. 76, Grundsätze für 
die Fixation der Brausteuer „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 300 v. 22. 10. 76, die Zollfreiheit 
der von Philadelphia zurückkommenden Ausstellungsgegenstände Nr. 244 v. 18. 10. 76, 
Nr. 271 v. 18. 11. 76, Petition, betreffend Zollschutz gegen amerikanisches Leder, Nr. 166 
v. 19. 7. 76, Antrag Oldenburgs, betreffend die Abgrenzung des Braker Freihafengebiets, 
Nr. 292 v. 13. 12. 76, die Zuckerstatistik Nr. 239 v. 12. 10. 76, die Kündigung des 
österreichischen Handelvertrags Nr. 262 v. 8. 11. 76, Feststellung der Zölle und Verbrauchs- 
steuern von 1876 Nr. 120 v. 25. 5. 77. 
1) ef. S. 248.
	        
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