Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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dem Reichskanzler-Amt überwiesene Resolution auf Herstellung und Veröffent- 
lichung einer auf gleichmäßigen Grundlagen beruhenden Eisenbahnstatistik legte 
der Reichskanzler dem Bundesrat eine im Reichs-Eisenbahn-Amt auf Grund 
der von den Eisenbahnverwaltungen gelieferten Materialien aufgestellte Uebersicht 
der Betriebsergebnisse der deutschen Eisenbahnen im Jahre 1875 nebst zugehörigen 
Erläuterungen zur Kenntnisnahme mit dem Bemerken vor, daß die sehr umfang- 
reichen Vorarbeiten für die Herstellung einer umfassenderen Statistik im Reichs- 
Eisenbahn-Amt zum vorläufigen Abschlusse gelangt seien und zur Aufstellung 
eines gemeinsamen Buchungsformulars für die Einnahmen und Ausgaben geführt 
hätten, dessen Entwurf den Bundesregierungen im Mai 1876 zur Aeußerung 
übermittelt worden war. 1) 
7. Post- und TFelegraphenwesen. 
Aufenthalt der Postbeamten in den Eisenbahnwagen. In 
dieser von dem Reichskanzler dem Bundesrat unterbreiteten Meinungsverschieden- 
heit2) bezeichneten die Ausschüsse, welche mit der Berichterstattung befaßt worden 
waren, das einseitige Vorgehen der Werrabahn-Direktion als inkorrekt und den 
bestehenden Bestimmungen widerstreitend. Die Ausschüsse beantragten daher, 
der Bundesrat wolle die von der Direktion der Werra-Eisenbahngesellschaft 
unterm 14. März 1876 erlassene, von der Landesaufsichtsbehörde nicht auf- 
gehobene Anordnung für unstatthaft erklären. Von einer abweichenden Be- 
schlußfassung des Bundesrats hat nichts verlautet.3) 
8. Marine und Schiffahrt. 
See-Unfallgesetz. Ende September 1876 beschäftigten sich die 
Bundesratsausschüsse für Seewesen, Handel und Verkehr und für Justiz mit 
einem Gesetzentwurf über die Untersuchung von See-Unfällen, welcher vor 
längerer Zeit aus einer Kommission von Sachverständigen hervorgegangen war. 
Eine der wichtigsten Abänderungen ging dahin, daß das Seeamt verpflichtet sein 
sollte, die Untersuchung vorzunehmen: 1. wenn bei dem Unfalle entweder Menschen- 
leben verloren gegangen oder ein Schiff gesunken oder aufgegeben ist; 2. wenn 
1) Bundesratsverhandlungen, betreffend Abweichungen vom Normalprofil des lichten 
Raumes auf den Eisenbahnen Deutschlands, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 233 v. 22. 5.77 und „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 69 v. 23. 3. 77. Reichskanzler-Vorlage, betreffend Bestimmungen über die 
Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 222 
v. 22. 9. 76 u. 223 v. 23. 9. 76. Entwurf bahnpolizeilicher und Signalvorschriften für 
schmalspurige Bahnen Nr. 116 v. 20. 5. 77. 
2) Vgl. oben S. 251. 
3) Bundesratsvorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer 
Anleihe für Zwecke der Reichs-Telegraphenverwaltung, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 282 
v. 1. 12. 76 und Nr. 73 v. 28. 3. 77.
	        
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