— 330 —
dem Reichskanzler-Amt überwiesene Resolution auf Herstellung und Veröffent-
lichung einer auf gleichmäßigen Grundlagen beruhenden Eisenbahnstatistik legte
der Reichskanzler dem Bundesrat eine im Reichs-Eisenbahn-Amt auf Grund
der von den Eisenbahnverwaltungen gelieferten Materialien aufgestellte Uebersicht
der Betriebsergebnisse der deutschen Eisenbahnen im Jahre 1875 nebst zugehörigen
Erläuterungen zur Kenntnisnahme mit dem Bemerken vor, daß die sehr umfang-
reichen Vorarbeiten für die Herstellung einer umfassenderen Statistik im Reichs-
Eisenbahn-Amt zum vorläufigen Abschlusse gelangt seien und zur Aufstellung
eines gemeinsamen Buchungsformulars für die Einnahmen und Ausgaben geführt
hätten, dessen Entwurf den Bundesregierungen im Mai 1876 zur Aeußerung
übermittelt worden war. 1)
7. Post- und TFelegraphenwesen.
Aufenthalt der Postbeamten in den Eisenbahnwagen. In
dieser von dem Reichskanzler dem Bundesrat unterbreiteten Meinungsverschieden-
heit2) bezeichneten die Ausschüsse, welche mit der Berichterstattung befaßt worden
waren, das einseitige Vorgehen der Werrabahn-Direktion als inkorrekt und den
bestehenden Bestimmungen widerstreitend. Die Ausschüsse beantragten daher,
der Bundesrat wolle die von der Direktion der Werra-Eisenbahngesellschaft
unterm 14. März 1876 erlassene, von der Landesaufsichtsbehörde nicht auf-
gehobene Anordnung für unstatthaft erklären. Von einer abweichenden Be-
schlußfassung des Bundesrats hat nichts verlautet.3)
8. Marine und Schiffahrt.
See-Unfallgesetz. Ende September 1876 beschäftigten sich die
Bundesratsausschüsse für Seewesen, Handel und Verkehr und für Justiz mit
einem Gesetzentwurf über die Untersuchung von See-Unfällen, welcher vor
längerer Zeit aus einer Kommission von Sachverständigen hervorgegangen war.
Eine der wichtigsten Abänderungen ging dahin, daß das Seeamt verpflichtet sein
sollte, die Untersuchung vorzunehmen: 1. wenn bei dem Unfalle entweder Menschen-
leben verloren gegangen oder ein Schiff gesunken oder aufgegeben ist; 2. wenn
1) Bundesratsverhandlungen, betreffend Abweichungen vom Normalprofil des lichten
Raumes auf den Eisenbahnen Deutschlands, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 233 v. 22. 5.77 und „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 69 v. 23. 3. 77. Reichskanzler-Vorlage, betreffend Bestimmungen über die
Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 222
v. 22. 9. 76 u. 223 v. 23. 9. 76. Entwurf bahnpolizeilicher und Signalvorschriften für
schmalspurige Bahnen Nr. 116 v. 20. 5. 77.
2) Vgl. oben S. 251.
3) Bundesratsvorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer
Anleihe für Zwecke der Reichs-Telegraphenverwaltung, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 282
v. 1. 12. 76 und Nr. 73 v. 28. 3. 77.