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Delbrückschen Schule stamme. Mit Bezug hierauf schrieb die „Nordd. Allg. Ztg.“
(Nr. 225 vom 15. Mai 1886): „Abgesehen davon, daß diese Begründung
der thatsächlichen Unterlage insofern entbehrt, als Herr Dr. Jacobi in der
damaligen vierten Abteilung des Handelsministeriums nicht oder doch nur wenig
zu der Zeit gearbeitet hat, wo diese Abteilung von Herrn Delbrück geleitet
wurde, vielmehr der Schwerpunkt seiner Thätigkeit in der Handels= und Gewerbe-
verwaltung in der Zeit nach dem Ausscheiden des Herrn Delbrück aus dem
preußischen Staatsdienste fällt, ist die ganze Behauptung, den „Berl. Pol. Nachr.“
zufolge, völlig hinfällig. Auch nicht der mindeste Anlaß liege zu der Annahme
einer Abänderung der bisherigen im Interesse des Gesamtwohls so förderlichen
Wirtschaftspolitik oder zu derjenigen vor, daß an verantwortliche Stellen
Stimmen berufen werden könnten, welche nicht voll auf dem Boden derselben
stehen.“ 1)
Der Allerhöchsten Berufung Jacobis in das Handelsministerium vom
10. Mai folgte unter dem 17. desselben Monats auch seine erneute Ernennung
als Bevollmächtigter zum Bundesrat; auch wurde er wieder Mitglied des
Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte. Im Oktober noch des-
selben Jahres handelte es sich nach Ausscheiden des Herrn Burchard um die
Ernennung eines neuen Reichsschatzsekretärs. Nachdem andere Verhandlungen
ohne Erfolg gewesen waren, beanspruchte Fürst Bismarck, daß Dr. Jacobi dies
Amt übernehme, und dieser folgte trotz der von ihm erhobenen, zum Teil auf
die Schwächung seiner Gesundheit gestützten Bedenken. Seine Ernennung
erfolgte am 3. November 1886.2) Nicht nur, daß er binnen kürzester Frist den
Reichsetat im Parlament zu vertreten hatte, es fiel der Anfang seiner neuen
Thätigkeit auch in die Zeit, die verschiedene Reichs-Steuerreformen notwendig
erscheinen ließ. Die Hauptbearbeitung der Branntweinsteuerfrage mußte unter
1) In der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 264 v. 9. 6. 87 finden wir folgende Notiz:
Das „Berliner Tageblatt“ will glücklich die Gründe eruiert haben, welche besonders für
die Wiederberufung des Unterstaatssekretärs Dr. jur. Jacobi in das Ministerium für
Handel und Gewerbe maßgebend gewesen sein sollen. Leider ist aber dem Blatte bei den
tiefsinnigen Betrachtungen, die es an seine angeblichen Ermittlungen zu knüpfen nicht
versäumt, das Unglück passiert, daß es den Unterstaatssekretär Jacobi mit dem — vor
etwa drei Jahren verstorbenen Geheimen Regierungsrat Jacobi (Liegnitz) verwechselt.
2) Die „Post“ Nr. 304 v. 6. 11. 86 bemerkte zu dem Uebertritt Jacobis in den
Reichsdienst: Herr Dr. Jacobi war schon einmal Unterstaatssekretär im Handelsmini-
sterium und vertauschte diese Stellung mit der leitenden Position an einem der ersten und
angesehensten deutschen Kreditinstitute, mit der Präsidentenstelle an der preußischen Zentral-
Bodenkredit-Aktienbank. Daß man sich so bald seiner ausgezeichneten Dienste wieder erinnerte
und ihn nach dem Handelsministerium zurückberief, daß er von hier aus nach kurzer Zeit
mit der Leitung der hervorragendsten Aemter im deutschen Reichsdienste betraut worden ist,
legt Zeugnis ab von der hervorragenden Tüchtigkeit des Herrn Dr. Jacobi und zugleich von
dem Vertrauen, das von hoher und höchster Stelle aus dieser bewährten Kraft entgegen-
gebracht wird. ·