— 336 —
12. Verschiedene Angelegenheiten.
Die Angelegenheit der Berlin-Dresdener Bahn. Ein an
den Bundesrat gerichteter Antrag Preußens bezweckte die Erledigung der zwischen
den Regierungen Sachsens und Preußens bezüglich der Berlin-Dresdener
Eisenbahn bestehenden Streitigkeit. Es wurde in diesem Antrag zunächst mit-
geteilt, in welcher Weise sich diese Streitigkeit herausgebildet hatte. Die sächsische
Regierung habe es abgelehnt, ihre Zustimmung zu dem Vertrage der preußischen
Regierung mit der Bahngesellschaft zu erteilen, dagegen sich bereit erklärt, die
ihr inzwischen von der Gesellschaft zum Kauf angebotenen, auf sächsischem
Gebiete belegenen Strecken der Bahnen für den sächsischen Staat zu erwerben und
mit der preußischen Regierung in Verhandlungen einzutreten, durch welche die
Zustimmung der letzteren zu dieser Abtretung herbeigeführt werden solle. Dieser
Vorschlag Sachsens sei unvereinbar mit den Prinzipien, welche in den von den
Regierungen beider Staaten über die Ausführung der Bahn am 6. Juli 1872
abgeschlossenen Staatsverträgen zum Ausdruck gelangt seien, die preußische
Regierung leite dagegen aus eben diesen Prinzipien die Verpflichtung der
sächsischen Regierung her, zu dem von Preußen mit der Gesellschaft geschlossenen
Vertrage die Zustimmung mit der Maßgabe zu erteilen, daß die ihr nach dem
Staatsvertrage zustehenden Rechte und Vorbehalte nicht geschmälert werden.
Die preußische Regierung habe daher den sächsischen Vorschlag abgelehnt und
glaube, nach einem nochmaligen fruchtlosen Versuche, die Zustimmung Sachsens
zu erlangen, nunmehr die Erledigung der bestehenden Streitigkeiten durch den
Bundesrat auf Grund des Artikels 76 der Reichsverfassung anrufen zu müssen.
Unterstaatssekretär bearbeitet werden. Nach wie vor bleibt die Verantwortlichkeit des
Kanzlers das allein Maßgebende, und für den Verkehr mit der Landesverwaltung tritt
eben nur eine Vereinfachung ein. Die Stellung, die Befugnisse und die Autorität des
Oberpräsidiums in Straßburg bleiben dabei durchaus unberührt.“
Vorlagen Bismarcks von Gesetzentwürfen für Elsaß-Lothringen, betreffend die Fest-
setzung der Fischereischonstrecken s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 224 v. 24. 9. 76, die Abänderung
der Wassergesetzgebung s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 135 v. 21.33.77, die Abänderungen des Weinsteuer-
gesetzes Nr. 117 v. 10. 3. 77, den Gewerbebetrieb im Umherziehen Nr. 133 v. 20. 3. 77,
die Errichtung von Apotheken Nr. 115 v. 9. 3. 77, die Eisenbahn von Teterchen nach
Bouß] Nr. 196 v. 28. 4. 77, den Kleinhandel mit Branntwein Nr. 139 v. 23. 3. 77,
den Landeshaushaltsetat für 1877 „Nordd. Allg. Z#g.“ Nr. 250 v. 25. 10. 76, desgl. für
1878 „Nat.-Ztg.“ Nr. 135 v. 21. 3. 77, Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der
Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen für 1875 „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 284 v. 3. 12. 76
und Nr. 56 v. 8. 3. 77, betreffend die Kontrole des Landeshaushalts für das Jahr 1874
„Nat.-Ztg.“ Nr. 483 v. 16. 10. 76. Ein in Kohls Bismarck-Regesten unerwähntes
Schreiben des Reichskanzlers an den Bundesrat (in Vertretung Hofmann) vom 19. Februar
1877, betreffend die Berechnung der elsaß-lothringischen Bauschsumme für die Grenzverwaltung,
Nr. 26 der Drucks. Sess. von 1876/77, findet sich abgedruckt in der S. 144 Note citirten
Quelle.