Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Am 24. Mai erfolgte die Ablehnung des Gesetzes, am 2. Juni der zweite 
Mordversuch Nobilings, am 11. Juni die Auflösung des Reichstags. 
Die liberale Presse hat dem Grafen Eulenburg zum Verdienst angerechnet, 
daß er die demnächst vom Bundesrat beschlossene Auflösung nicht gewollt, viel- 
mehr bekämpft habe. Wie dem auch sei, jedenfalls hat derselbe von dem Tage 
an, wo die Auflösung des Reichstags beschlossen war, nicht gezögert, sich der 
ihm dadurch erwachsenen Aufgaben redlich anzunehmen und namentlich durchaus 
im Sinne des Staatsministeriums darlegen zu lassen, „warum der Reichstag 
aufgelöst werden mußte". Es ist in aller Erinnerung, mit welcher Hingebung 
und mit welchem Erfolge er damals die Wahlen leitete. Ebenso hat er in dem 
neugewählten Reichstag nachdrücklich die Vorlage gegen die gemeingefährlichen 
Bestrebungen der Sozialdemokratie vertreten. Nach ihrer Annahme #) fiel ihm die 
Ueberwachung der Ausführung des Gesetzes als Vorsitzenden der Reichs- 
kommission wie als Minister des Innern für Preußen zu, und nach seiner 
Anweisung wurden die Mittel, welche das Gesetz gewährte, mit Ernst und 
Entschiedenheit, nicht minder aber mit Umsicht und vollsfter Gerechtigkeit zur 
Anwendung gebracht. Die den Absichten der Gesetzgeber vollständig entsprechende 
Ausführung, die sich Graf Eulenburg angelegen sein ließ, hat später wesentlich 
dazu beigetragen, daß der Reichstag die Dauer des Gesetzes verlängerte. 
Graf Eulenburg entfaltete ferner vorzugsweise eine reiche, zuerst von Erfolg 
gekrönte Thätigkeit in der Weiterführung der Verwaltungsreform, welche an 
den vom Staatsministerium vor seinem Eintritt aufgestellten Arbeitsplan 
anknüpfte. Diese Thätigkeit bewegte sich namentlich in drei Richtungen: der 
Beseitigung der in der praktischen Ausführung der Verwaltungsgesetze zu Tage 
getretenen Mängel, der weiteren Ausdehnung der Reform auf die neuen 
Provinzen und des Aufbaues einer Organisation der Verwaltungsbehörden für 
die ganze Monarchie. Als wesentliches Resultat seiner arbeitsreichen Amts- 
führung ist das große Werk der Organisation der allgemeinen Landesverwaltung 
zu verzeichnen, welches im Juli 1880 Gesetzkraft erhielt und die Grundlage des 
späteren Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
bildete. · 
Eine Ergänzung des Organisationsgesetzes sollte die Neuregelung der Zu— 
ständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte für die gesamte 
Monarchie bilden, um die bisher erlassenen Gesetze mit jener Organisation in 
Uebereinstimmung zu bringen. Hier gab es einen ernsten Konflikt des Fürsten 
Bismarck mit dem Grafen Eulenburg, der zum Rücktritt des letzteren führte. 
1) Nach Eugen Richter hat Bismarck aus Anlaß der Umänderungen des Sozialisten- 
gesetzes durch den Reichstag denselben im Jahre 1878 ein zweitesmal auflösen wollen, und 
er soll hierin von dem Grafen Botho Eulenburg bestärkt worden sein. Diese letztere Nach- 
richt ist nicht richtig.
	        
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