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schaft für freundliche Aufnahme der Regimenter zu stimmen, die auf ihrem
Durchmarsch in Breslau Quartier nehmen sollten.
Aus der kommunalen Thätigkeit Hobrechts während der nächsten Jahre
ist der Streit über den konfessionellen Charakter der Schulen von politischem
Interesse. Im Verlaufe des Kulturkampfs ist später oft auf jenen Streit ver-
wiesen worden — insofern mit Unrecht, als es sich dabei in Breslau nur um
höhere Schulen, in der That nur um die Bedingungen der Gründung eines
Gymnasiums handelte. Das Bedürfnis der Errichtung eines neuen Gymnasiums
war unzweifelhaft, die Kommune dazu bereit — das Domkapitel und eine
große Zahl katholischer Bürger aber forderten, daß das neue städtische Gymnasium
ein katholisches sein müsse. Diese Forderung wurde vom Königlichen Provinzial-
schulkollegium unterstützt, von den städtischen Behörden abgelehnt. Dafür
wurde angeführt, daß beide vorhandenen städtischen Gymnasien evangelisch seien;
das vorhandene, nur vom Staate subventionirte katholische Gymnasium sei
überfüllt, ein Drittel der Bevölkerung katholisch; es sei eine offenbare Un-
gerechtigkeit, wenn die Stadt jetzt auf Kosten aller kommunalen Steuerzahler
ein neues evangelisches Gymnasium gründen wolle. Die städtischen Behörden
erkannten an, daß das katholische Gymnasium nicht weniger überfüllt sei als
die evangelischen; indes werde das erstere vorwiegend von Schülern besucht,
die aus den Provinzen Schlesien und Posen dahin geschickt würden, während
den Söhnen Breslauer Bürger in wachsender Zahl die Aufnahme in ein
evangelisches Gymnasium der Ueberfüllung wegen versagt werden müsse. Durch
ein Bedürfnis der städtischen Gemeinde würde sich demnach die Gründung eines
neuen katholischen Gymnasiums nicht rechtfertigen lassen. Dies Dilemma schwinde,
wenn man die Forderung, daß Gymnasien einen im voraus bestimmten kon-
fessionellen Charakter haben müßten, fallen lasse. Die städtischen Behörden
widersprachen nicht dem Verlangen nach streng konfessioneller Scheidung bei
Gründung und Verfassung der Volks= und Mittelschulen; jährlich wurden
evangelische und katholische Elementar-, Mittel= und Bürgerschulen, dem Ver-
hältnis der Konfessionen in der Bevölkerung entsprechend, neu eingerichtet.
Die Ausdehnung solcher Scheidung auch auf die höheren wissenschaftlichen
Bildungsanstalten hielten Magistrat und Stadtverordnete für unrichtig, mindestens
nicht für geboten. Sie beschlossen den Bau eines neuen Gymnasiums, dem
ein bestimmter konfessioneller Charakter stiftungsmäßig nicht beigelegt werden
solle. Der Bau wurde ausgeführt; das neuerrichtete Gebäude mußte aber durch
eine Reihe von Jahren leer stehen, da der Kultusminister (v. Mühler) die stiftungs-
mäßige Sicherstellung eines bestimmten konfessionellen Charakters auch bei
Gymnasien für unerläßlich erklärte.
Die nach Beendigung des dänischen Krieges wachsende Spannung mit
Oesterreich wurde naturgemäß in Schlesien mit dem regsten Interesse verfolgt.
Es zeigte sich, wie vollkommen die Provinz und ihre Hauptstadt im Laufe