Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Moment ankam. „Ich will nur wissen, haben. Durchlaucht sich in der Sache 
bereits engagirt?“ Auf die bejahende Antwort Bismarcks empfahl sich Hobrecht 
und setzte sich, im Finanzministerium angekommen, sofort hin, um sein Entlassungs- 
gesuch zu schreiben. Fürst Bismarck, dem jede Absicht, den Finanzminister zu 
verletzen, fern gelegen hatte, !) verhandelte noch mit Hobrecht durch seinen 
Kabinetschef, den Geheimen Rat Tiedemann, um ihn zum Bleiben zu bewegen, 
bot ihm, als Hobrecht auf dem Entlassungsgesuch beharrte, die Stellung eines 
Oberpräsidenten an, aber alles vergebens. Hobrecht schlug alles aus2) und 
verließ ganz unbemittelt das Finanzministerium, um sich in das Privatleben 
zurückzuziehen. Welch ein politischer Charakter! 
Das Entlassungsgesuch Hobrechts kam jedermann unerwartet und wurde 
natürlich in der Presse sehr eifrig besprochen. Die „Norddeutsche Allgemeine 
Zeitung“ kam dreimal auf dasselbe zu sprechen, im wesentlichen ausführend, 
Hobrecht habe keinen Grund gehabt, dem Kanzler etwas nachzutragen. 3) Die 
halbamtliche „Provinzial-Korrespondenz“ widmete dem scheidenden Minister einen 
zwar sympathischen, im Grunde aber wenig sagenden Nachruf; die „National- 
1) Heimlichkeit lag dem Kanzler bei den Verhandlungen mit Lucius, Windhorst 
und Franckenstein vollständig fern, und was er mit diesen Parlamentariern besprochen, war 
alsbald im Reichstagsfoyer ein öffentliches Geheimnis. Hätte der Finanzminister Hobrecht 
vor seiner Erklärung in der Budgetkommission noch sich bei Bismarck selbst, in der Reichs- 
kanzlei oder auch nur bei den parlamentarischen Vertrauensmännern des Kanzlers informirt, 
so wäre ihm der erwähnte Auftritt in der Reichstagskommission erspart geblieben. 
2) Gegenüber dem Umstande, daß dem Finanzminister Hobrecht bei seinem Ausscheiden 
aus dem Staatsdienst nur der Titel eines Wirklichen Geheimen Rats mit dem Prädikat 
Excellenz verliehen, also der Titel als Staatsminister nicht belassen wurde, wurde von 
offiziöser Seite daran erinnert, daß ein gleiches bei ähnlich kurzer Dauer der Amtsführung 
als Minister auch früher der Fall war, nicht nur bei dem früheren Minister des Innern 
v. Jagow, sondern auch bei dem früheren Handelsminister v. Holzbrinck, welche beide alsbald 
zu Wirklichen Geheimen Räten mit dem Prädikat Excellenz ernannt wurden, und bei dem 
früheren Finanzminister v. Rabe, welchem dieses Prädikat erst längere Zeit nach dem Rück- 
tritt wieder beigelegt wurde. 
3) Anknüpfend an den oben geschilderten Vorgang bemerkte dieselbe (Nr. 259 v. 
30. 6. 79): „Wenn die Herren Minister (der Staatsminister Hofmann hatte Hobrechts 
Lage geteilt) nicht etwa in intimen Beziehungen zu einem der unterhandelnden Abgeord- 
neten der konservativen Fraktionen oder des Zentrums gestanden haben, konnten sie allerdings, 
da die Verhandlungen nur zwischen den Fraktionen stattfanden, vor den Kommissions- 
beratungen schwerlich über das Resultat unterrichtet sein. Etwas Sicheres über den Kom- 
promiß der drei Fraktionen wird vor den Kommissionsberatungen wohl kein Mensch auf 
der Welt gewußt haben und bis zur Abstimmung in der Kommission wohl kaum deren 
Mitglieder selbst. Es ist daher sehr wohl möglich, daß nicht bloß die angeführten beiden, 
sondern sämtliche Minister von dem unter sich getroffenen Abkommen der Fraktionen erst 
durch die Abstimmung der autorisierten Vertreter derselben Kenntnis erbalten haben.“ 
Vgl. auch die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 263 v. 2. 7. 79 (Einverständnis Hobrechts mit 
Bismarcks Eisenbahnpolitik) u. Nr. 267 v. 4. 7. #79.
	        
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