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etwa acht Monaten den Königlich sächsischen Gesandten und stimmführenden
Bevollmächtigten v. Nostitz Wallwitz vertrat.
Fürst Bismarck hat Planitz stets ein großes Wohlwollen bewiesen, was
auch dadurch zum Ausdruck kam, daß derselbe zu dem Polterabend der Gräfin
Marie, jetzigen Gräfin zu Rantzau, eingeladen war.
4. Württemberg.
Gesandter Freiherr v. Spitzemberg
(ef. Bd. II. S. 15).
Vor dem Februar 1867 kam Graf Bismarck dem württembergischen Ge-
sandten in Berlin Freiherrn v. Spitzemberg gegenüber auf die Konsequenzen
des Allianzvertrages zwischen Preußen und Württemberg für das württem-
bergische Heerwesen zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit sprach Bismarck 1) in
gewohnter Offenheit seine Ansicht aus über das Verhältnis, in welches er sich
zu den bevorstehenden Konventionen als preußischer Premierminister stelle. Er
hat hier folgendes bemerkt: Preußen sei gesichert, daß der Süden sich im
Kriegsfalle nicht an eine fremde Macht anschließe; das genüge ihm, und es
müsse dem Süden überlassen bleiben, seine Armee zu organisieren, wic ihm
beliebe. Damit solle aber nicht gesagt sein, daß die Organisation dieser Armee
für Preußen unwichtig sei, und daß nicht eine Armee, welche sich der preußischen
Wehrverfassung anschließe, eine ganz andere Bedeutung gewinne als eine Armee
auf dem Fuße der alten Bundeskriegsverfassung, die eben durch den letzten
Krieg auf so schlagende Weise sich als ungenügend herausgestellt habe. Das
Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht (denn dies sei der Hauptgrund der preußischen
Erfolge) habe eine so ungeheure Ueberlegenheit bewiesen, daß daraus die süd-
deutschen Truppen, deren Material von so anerkannter Tüchtigkeit sei, die
größten Vorteile ziehen werden, namentlich wenn die gehörige Zeit auf die
Ausbildung der Truppe verwendet werde. Freilich werden dadurch die Kosten
sich erheblich steigern, aber es sei wohl zu bedenken, daß jeder Groschen, für
eine schlechte Armee ausgegeben, Verschwendung sei, und man besser gar keine
den Krieg als Generalstabsoffizier der Königlich sächsischen Kavalleriedivision mit. 1867
wurde er persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des damaligen Kronprinzen Albert
von Sachsen, 1868 erneut Generalstabsoffizier und zwar im Generalkommando. Als
solcher machte er den Feldzug 1870/71 mit und trat mit Seiner Königlichen Hoheit dem
Kronprinzen zum Oberkommando der Maasarmee über. 1871 wurde er zum Großen
Generalstab nach Berlin kommandirt, 1872 als Abteilungschef in das Kriegsministerium
versetzt, 1873 zum Militärbevollmächtigten in Berlin ernannt. 1883 wurde er Chef des
Königlich sächsischen Generalstabs, übernahm 1889 das Kommando einer Infanteriebrigade,
wurde 1891 Generallieutenant, Staats= und Kriegsminister, 1892 erneut zum Bevollmäch-
tigten zum Bundesrat ernannt und 1896 zum General der Infanterie befördert.
1) In Kohls Bismarck-Regesten ist diese wichtige Besprechung nicht erwähnt.