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Armee habe, wenn man sie nicht mindestens auf einen annähernd vollkommenen
Zustand bringen wolle. Hiernach werden die militärischen Angelegenheiten in
den beiden Gebieten Deutschlands geschieden bleiben und werde der Norddeutsche
Bund dieselben in Gemäßheit seiner Verfassung ordnen, der Süden seinerseits
in Gemäßheit der Vereinbarungen, zu denen er sich vorbereite.
Obertribunalsrat Beyerle))
(geboren 20. Februar 1824, gestorben 14. März 1886)
war in den Jahren 1874—1876 anläßlich der Ausarbeitung der Reichs-
Justizgesetze im Bundesrat thätig.
5. Baden.
Präsident des Staatsministeriums, Minister des Innern
Jolly.
Bis zum Erscheinen des zweiten Bandes lagen aktenmäßige oder private
Mitteilungen aus den Jahren 1868 bis 1876 über den leitenden badischen
Staatsmann, der von 1871 bis 1876 dem Bundesrat angehört hat, nicht
vor, so daß ich mich auf ein paar kurze Bemerkungen über dessen politische
Wirksamkeit beschränken mußte (Bd. II. S. 165). Inzwischen ist unter der
Ueberschrift: „Staatsminister Jolly. Ein Lebensbild von Hermann Baumgarten,
weiland Professor in Straßburg, und Ludwig Jolly, Professor in Tübingen
(Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung in Tübingen),“ eine Biographie
erschienen, welche über sein Verhältnis zu Bismarck und seine Berliner Wirk-
samkeit manche hochinteressante Mitteilungen enthält. 2)
Vor 1866 gehörte Jolly keineswegs zu den blinden Verehrern Bismarcks,
er hatte vielmehr zuerst manches an ihm auszusetzen. In Jollys Augen litt
Preußen, von dem allein er eine Lösung der deutschen Frage erwartete, an
zwei schweren Uebeln: 3) „Erstens hat der König einen engen Horizont. Er will
keinen Krieg gegen seine Brüder führen, und Bismarck treibt ihn nur dadurch
1) Dr. Anton v. Beyerle, zu Weil der Stadt geboren — katholischer Konfession — stand
von 1849—1879 im württembergischen Justizdienst, von 1866 an als Rat, 1874 als Vize-
direktor, 1879 Direktor am Königlich württembergischen Obertribunal in Stuttgart. Im
Jahre 1879 wurde er als Senatspräsident an das Reichsgericht zu Leipzig berufen, in
welcher Stellung er als Präsident des III. Strafsenats gestorben ist. Er war von der
juristischen Fakultät Tübingen zum doctor juris honoris causa ernannt worden und erhielt
den persönlichen Adel.
2) Ein ausführlicher Nekrolog Jollys findet sich in der „Post“ Nr. 288 v. 20. 10. 91,
I. Beilage. Vgl. auch die „Berliner Neuesten Nachrichten“ Nr. 521 v. 15. 10. 91.
3) Einer um die Zeit des Blindschen Attentats gegen Bismarck entworfenen Skizze
entnommen.