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das weitere Schicksal dieser Novelle zur Gewerbeordnung werden wir in der
kommenden Session des Reichstags zurückkommen.
Münzwesen. Durch ein Schreiben vom 27. Oktober 1877 1) regte
der Reichskanzler im Bundesrate die Frage an, in welcher Weise gewaltsam be-
schädigte vollwichtige Reichsmünzen zu behandeln seien. Der Bundesrat faßte
den Beschluß, daß solche Münzen von den Reichs= und Landeskassen anzuhalten,
durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen
und alsdann dem Einzahler zurückzugeben sind. Dieser Beschluß sollte indes
keine Anwendung finden auf Münzen, deren schadhafte Beschaffenheit von
Mängeln bei der Ausprägung herrührt, und ferner auf Münzen, deren Be-
schädigung so geringfügig ist, daß dadurch ihre Umlaufsfähigkeit nicht be-
einträchtigt wird.
Bankwesen. In der Sitzung des Bundesrats vom 25. Mai 1878
wurden die bisherigen Mitglieder des Reichsbank-Kuratoriums, nämlich der
Ober-Regierungsrat Freiherr v. Raesfeldt, der Wirkliche Geheime Rat Ellstätter
und der Senator Dr. Schröder für einen Zeitraum von zwei Jahren wieder-
gewählt. Hierbei erklärte der Königlich sächsische Bevollmächtige, die sächsische
Regierung stimme für diesmal der Wiederwahl der bisherigen Mitglieder zu,
halte jedoch an der bei der früheren Wahl auch von anderen Regierungen
ausgesprochenen Ansicht fest, daß den Regierungen, welche ein besonderes In-
teresse an der Entwicklung des Bankwesens im Reiche zu nehmen haben, die
Füglichkeit zu gewähren sei, zeitweise im Bankkuratorium eine Vertretung zu finden.
Der Großherzoglich hessische Bevollmächtigte schloß sich dieser Erklärung an.)
Bürgerliches Gesetzbuch. Am 6. Dezember 1877 legte der Reichs-
kanzler dem Bundesrat einen Bericht über die Lage der Arbeiten der Kommission
zur Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. 3) Sowohl der allgemeine
Teil, wie speziell das Sachenrecht, das Obligationenrecht, das Familienrecht
Vorlage, betreffend die Prüfung der Tierärzte, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 181 v. 4. 8. 77;
Verhandlungen über den Erlaß einer Verordnung über das tentamen physicum „Nat.-Ztg.“
Nr. 295 v. 25 6. 78 und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 148 v. 25. 6. 78.
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. Bundesratsbeschluß bezüglich der
Einstellung der Ausprägung von Fünszigpfennigstücken und weiterer Ausprägung von
Einmarkstücken s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 592 v. 18. 12. 77.
2) Bundesratsbeschluß hinsichtlich der Einziehung der Einhundertmarknoten der früheren
Preußischen Bank s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 119 v. 12. 3. 78 u. Nr. 183 v. 18. 4. 78; Ausschuß-
antrag, betreffend die abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte, „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 153 v. 3. 7. 77.
3) In Kohls Bismarck-Regesten ist dieses Schreiben unerwähnt. Vgl. darüber die
„Nat.-Ztg.“ Nr. 580 v. 11. 12. 77 und die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 293 v. 12. 12. 77
u. Nr. 299 v. 19. 12. 77.