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des Reichstagsabgeordneten Hölder, der darüber viel mit dem Minister v. Mitt-
nacht verhandelte. 1)
Gesetz, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, vom 17. März
1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 7).
Errichtung des Reichsschatzamts und des Zentralbureaus
des Reichskanzlers. Im März 1878 beantragte Bismarck?) beim Bundesrat
in der Form eines Nachtragsetats zum Reichshaushaltsetat für 1878/79 die
Bewilligung der Mittel für die Errichtung eines Reichsschatzamts, 3) womit
die Zertrümmerung des alten Reichskanzler-Amts einen weiteren Schritt machte.
Der Bundesrat erklärte sich damit ebenso einverstanden, als mit der gleichfalls
durch den Etat geforderten Errichtung eines Zentralbureaus des Reichskanzlers,
der späteren Reichskanzlei.")
Die Aufgaben und Ziele des Kaiserlichen Gesundheits-
amts. Als Anlage zu dem Etat für das Reichskanzler-Amt ging dem
Bundesrat eine Denkschrift über die Aufgaben und Ziele zu, die das Keiserliche
Gesundheitsamt sich gestellt hatte und über die Wege, auf denen es dieselben
zu erreichen hoffte. Als Themata, welche das Amt als hinreichend vorbereitet
in nächster Zeit seiner Bearbeitung zu unterziehen gedachte, wurden genannt:
1) Abgedruckt in meinem Werke: „Fürst Bismarck und die Parlamentarier“.
2) Kohl, Bismarck-Regesten, datirt diesen Antrag vom 25. März. Die Richtigkeit
dieser Angabe vermag ich nicht zu kontrolliren. Falsch ist jedenfalls die Angabe bei Kobl,
daß „Preußen“ diese Neuerung beantragt haben soll. Alle auf den Haushaltsetat bezüglichen
Vorlagen (Hauptetat und Nachtragsetat) gehen vom Kanzler aus.
3) Die Forderung war in einer Denkschrift motivirt, welche sich in der „Nat.-Ztg.“
Nr. 142 v. 25. 3. 78 abgedruckt findet.
4) In den Erläuterungen zu dieser Etatsposition hieß es: „Der Reichskanzler ist bei
dem Mangel jedes zu seiner unmittelbaren Verfügung stehenden Beamten für die ver-
schiedenartigen, persönlich ihm obliegenden Geschäfte in jeder, auch der geringfügigsten An-
gelegenheit auf den persönlichen Verkehr mit den Chefs der einzelnen Ressorts angewiesen.
Abgesehen von den hieraus sich ergebenden Weiterungen, lassen sich manche Geschäfte über-
baupt nicht durch Rücksprache erledigen, sondern machen einen förmlichen Schriftwechsel
notwendig, der bisher dem Kanzler persönlich oblag, soweit er nicht für denselben die ihm
räumlich nächsten Kräfte des Auswärtigen Amts leihweise in Anspruch nahm. Andere
Geschäfte, welche mehrere Ressorts gleichzeitig berühren, erfordern eine einheitliche schriftliche
Bearbeitung, wie nicht minder diejenigen, welche unter ein bestimmtes Ressort überhaupt
nicht zu klassifiziren sind. Dem Auswärtigen Amt liegen die Arbeiten ressortmäßig nicht
ob, auch hat dasselbe die dajür geeigneten Kräfte nicht jederzeit zur Verfügung; letztere
wurden deshalb bisher nach Bedarf aus dem preußischen Staatsministerium ergänzt. Es
empfiehlt sich unter diesen Umständen, ein besonderes Zentralbureau mit mindestens einer
Natsstelle und dem nötigen Subaltern= und Unterbeamtenpersonal zu schaffen und zur
Besoldung die Maximalsätze zur Verfügung zu stellen, damit für diesen wichtigen und
vielseitigen Dienst auch ältere Beamte herangezogen werden können."“