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mit dem Ausdrucke verbindlichsten Dankes wissen zu lassen, wie ungemein wohl-
thuend ihr Beschluß Allerhöchstdenselben berührt hat. Ew. Excellenz beehre ich
mich, gemäß der mir von Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit erteilten
Weisung ganz ergebenst zu ersuchen, hiervon den Bundesrat geneigtest in
Kenntnis setzen zu wollen.
v. Wilmowsski.
An den Präsidenten des Reichskanzler-Amts, Herrn Staateminister Hof-
mann, Excellenz.“
Diäten der Reichstagsabgeordneten. Einen hierauf abzielenden
erneuten Beschluß des Reichstags lehnte der Bundesrat in der Sitzung vom
25. November 1877 ab.
5. Zoll- und Steuerwesen.
Tabaksteuer-Entwurf. Die Notwendigkeit einer Vermehrung der
eigenen Einnahmen des Reichs war in den Kreisen der Reichsregierung allseitig
anerkannt, und immer entschiedener war im Laufe der Jahre auch die Ueberzeugung
zur Geltung gelangt, daß zu diesem Zweck vorzugsweise höhere Einnahmen von
dem Tabaksverbrauch in Aussicht zu nehmen seien. Demzufolge legte Bismarck
am 12. Januar 1878 dem Bundesrat einen Antrag Preußens, betreffend den
Entwurf eines Gesetzes wegen höherer Besteuerung des Tabaks, zur Beschluß-
nahme vor. 1) Der Gesetzentwurf schloß sich an das im Jahre 1873 aufgestellte
und bereits zur Kenntnis des Reichstags gebrachte Projekt eng an. Es wurde
beantragt, baldthunlichst im Bundesrat darüber Beschluß zu fassen. Der Ent-
wurf normirte den Eingangszoll von unbearbeiteten Tabaksblättern auf 42 Mark
pro Zentner, von Zigarren auf 90 Mark pro Zentner und von anderem fabri-
zirten Tabak auf 60 Mark. Der innerhalb des Zollgebiets erzeugte Tabak
sollte einer Steuer von 24 Mark pro Zentner in getrocknetem unfermentirtem
Zustande unterliegen. Die Motive zu dem Entwurf hoben hervor, daß die
Ausgaben des Reichs stetig zugenommen haben, so daß dieselben, die im Jahre
1872 nur 304 Millionen Mark betragen hatten, sich im nächsten Etatsjahr
auf nahezu 406 Millionen Mark beliefen. Dagegen seien die regelmäßigen
Einnahmen in demselben Zeitraum nur um 29 Millionen Mark gestiegen. Da
nun die Verteilung der Matrikularbeiträge zu nicht unbegründeten Beschwerden
geführt hätte, so seien neue Steuerauflagen unumgänglich, und der Tabak als
ein beliebtes und doch entbehrliches Genußmittel sei dazu besonders geeignet.
So lange Kaffee und Zucker, ja selbst das zum Leben unentbehrliche Salz be-
1) In Kohls Bismarck-Regesten ist das obige Datum unerwähnt; der Wortlaut des
Schreibens und der Anlage findet sich abgedruckt in der S. 144 Note citirten Quelle,
ogl. auch „Nat.-Ztg.“ Nr. 27 v. 17. 1. 78 und die „Prov. Korresp.“ Nr. 3 v. 16. 1. 78.