Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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trächtlichen Abgaben unterliegen, sei es eine Anomalie, eine Steuerquelle, deren 
reich= und gleichmäßige Ergiebigkeit in andern Ländern erprobt sei, zu vernach- 
lässigen. Obwohl der Verbrauch von Tabak in Deutschland weit größer sei 
als in andern Ländern, so bleibe doch der Ertrag der Steuer weit hinter 
demjenigen der meisten größeren Staaten zurück. Im Jahre 1875 betrug die- 
selbe pro Kopf der Bevölkerung in Frankreich Mark 6.96, in den Vereinigten 
Staaten Mark 4.52, in Großbritannien Mark 4.69, in Oesterreich Mark 4.85, 
in Rußland Mark 0.42 und in Deutschland Mark 0.30. Das gesamte finanzielle 
Resultat, welches im Jahre 1873 von der Maßnahme berechnet worden war, 
bezifferte sich auf 24 Millionen Mark, während jetzt rund 29 Millionen Mark 
herausgerechnet wurden. 
Die Beratung in dem Bundesratsausschusse für Zoll= und Steuerwesen 
führte zu einer fast dreistündigen allgemeinen Debatte, in welcher die Frage der 
Tabaksteuer im allgemeinen sowie die verschiedenen in den Motiven der Vorlage 
charakterisirten Besteuerungssysteme des Tabaks in andern Ländern den Gegen- 
stand der eingehendsten Erörterung bildeten. Wie früher bereits, so sollten auch 
jetzt Württemberg, Hessen und Sachsen eine Geneigtheit für das Tabakmonopol 
zu erkennen gegeben haben. 
Baden und Bayern beantragten eine Herabsetzung des vorgeschlagenen 
Steuersatzes auf inländischen Tabak von 24 Mark auf 18 Mark. Dieser Vor- 
schlag blieb aber namentlich auf den Einspruch Preußens in der Minderheit, 
weil ein finanzieller Ausfall von 2 Millionen Mark als Folge einer solchen 
Maßnahme dargestellt wurde. 
Ueber den Gang, welchen die Beratung der die Besteuerung des Tabaks 
betreffenden Vorlage im Plenum des Bundesrats nahm, erfuhr man folgendes 
Nähere: 
Es wurde u. a. beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, die vornehmlich 
beteiligten Regierungen zu Probeermittlungen bezüglich der Tarasätze für Tabaks- 
blätter und Tabaksfabrikate zu veranlassen, um je nach dem Ergebnis derselben 
mit weiteren Vorschlägen vorzugehen und den Reichskanzler ferner zu ersuchen, 
die beteiligten Regierungen zur rechtzeitigen Vornahme von solchen Ermittlungen 
zu veranlassen. Bei der Abstimmung über den gesamten Entwurf stimmten die 
Bevollmächtigten für Baden und Mecklenburg-Strelitz dagegen. Der württem- 
bergische Bevollmächtigte erklärte: „Bei der Ausschußberatung haben die württem- 
bergischen Bevollmächtigten die Erklärung abgegeben, daß ihre Regierung dem 
Entwurfe zustimme, weil er geeignet sei, zunächst für das Etatsjahr 1878/79 
die abermals erhöhten Ausgaben und sonstigen Ausfälle zu decken, jedoch an 
der schon in ihrem Antrag vom 30. März 1871 ausgesprochenen Ansicht fest- 
halte, daß die Einführung des Tabakmonopols einer näheren Erörterung zu 
unterziehen sei, weil nur dadurch eine nachhaltige und sichere Einnahme des 
Reichs zur Deckung der sich stets steigernden Ausgaben gewonnen werden könne;
	        
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