Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Rechnungen über Wertpapiere, Quittungen, Lotterielose. Dem letzteren Ent- 
wurf war behufs Besteuerung ein Tarif beigefügt. Die Erträge der von ihr 
vorgeschlagenen Stempelsteuern hatte die Kommission auf im ganzen 21 ½ Mil- 
lionen Mark veranschlagt. 
Am 1. Dezember 1877 erstatteten die vereinigten Ausschüsse des Bundes- 
rats für Zoll= und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs- 
wesen (Referent der braunschweigische Bevollmächtigte v. Liebe) ihren Bericht an 
den Bundesrat. Derselbe begann mit einer Darstellung der Bestrebungen zur 
Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs seit der ersten Anregung durch 
die Großherzoglich sächsische Regierung im November 1874. Es wurde sodann 
der preußische Antrag bezüglich der Reichsstempelsteuern und die Thätigkeit der 
Kommission bezüglich desselben skizzirt und betont, daß der Bundesrat an die 
Resultate der Beratung der Kommission nicht gebunden sei. In den Ausschüssen 
machte sich die Ansicht geltend, daß an Stelle neuer Steuern zunächst eine 
Vermehrung der dem Reiche überwiesenen Zölle und inneren Steuern anzu- 
streben sei. So wurde namentlich von Württemberg die Frage angeregt, ob 
und in welcher Weise der Tabakverbrauch ausgiebiger als Einnahmequelle zu 
benutzen sei; ferner beantragte Württemberg eine Erhöhung für rohen Kaffee 
und Kaffeesurrogate von 17,50 auf 21 Mark und eine Erhöhung der Ein- 
gangsabgabe für Thee um 6 Mark für den Zentner; endlich eine Besteuerung 
der Mineralöle roh und gereinigt mit 1,50 Mark für den Zentner. Aus diesen 
Mehreinnahmen würde man 14 Millionen Mark gewinnen. Außerdem aber 
ließ die württembergische Regierung darauf hinweisen, daß nach einem Scheitern 
des österreichischen Handelsvertrags auch die Möglichkeit gegeben sei, fremd- 
ländische Weine und Biere höher zu besteuern. Diese Ansichten fanden mehr- 
fach Unterstützung, hie und da war man sogar geneigt, die ganze Frage zu. 
vertagen, bis der Etat für 1878/79 vorliege und die Finanzlage des Reichs 
übersehen lasse. Die Ausschüsse unterzogen indessen sogleich die Vorschläge der 
Kommission einer Beratung und beantragten die Annahme eines Gesetzes, 
betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, und eines Gesetzes, betreffend 
den Spielkartenstempel. — Der Bericht schloß mit einer umfassenden Erklärung, 
welche von preußischer Seite abgegeben wurde. Diese nahm noch einmal den 
ursprünglichen Standpunkt des preußischen Antrages wahr; sie betonte den 
dringenden Anlaß, die Stempelsteuerreform jetzt in die Hand zu nehmen, gegen- 
über der nahen Einführung der Reichs-Gebührenordnung. Die preußische Erklärung 
beleuchtete den Widerstand, den ihre Vorschläge im Bundesrat und noch mehr 
in der Spezalkommission gefunden hatten; es wurde beklagt, daß sich die Kom- 
mission gegen die Intentionen der preußischen Regierung von vornherein prinzipiell 
ablehnend verhalten habe, die Vorschläge der Kommission „können in ihrer 
Totalität für annehmbar nicht erachtet werden“. Daraus also, daß bei den 
Ausschußberatungen die preußischen Bevollmächtigten gegen den Quittungs-
	        
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