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8. Großherzogtum Sachsen.
Vortragender Rat im Justizministerium Dr. Brügert)
(geboren 1822)
wurde 1874 zum stellvertretenden Bundesbevollmächtigten ernannt, und hatte in
dieser Stellung das Großherzogtum namentlich bei den Bundesratsverhandlungen
über die im Jahre 1879 ins Leben getretene Reichs-Justizgesetzgebung zu vertreten.
Brüger wurde dem Reichskanzler zweimal persönlich vorgestellt, das erste Mal im
Jahre 1850, wo Brüger, noch Referendar, den damals als Sekretär des Erfurter
Parlaments fungierenden Herrn v. Bismarck um eine Einlaßkarte zum Anhören der
Parlamentsverhandlungen ersuchte, später nochmals in Berlin auf der ersten, im
Dienstgebäude Wilhelmstraße 77 stattgehabten parlamentarischen Soiree.
9. Mecklenburg-Strelitz.
Ministerialrat v. Bülow.
(Vergl. oben S. 75.)
10. Sachsen-Coburg-Gotba.
Staatsminister Freiherr v. Seebach.?:)
Ueber seine Wirksamkeit im Bundesrat und über seine politischen Erleb-
nisse geben die nachstehenden, an seine Tochter Wanda v. Koethe gerichteten
Briefe Aufschluß:
Berlin, den 7. Februar 1874.
An Frau Wanda v. Koethe.
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„Die Reichstagseröffnung am 5. Februar bot wenig Interesse, das meiste
noch durch einen fast komischen Zwischenfall. Nach Verlesung der Thronrede
vergaß Fürst Bismarck den Reichstag für eröffnet zu erklären und sah den
bayerischen Justizminister Fäustle an, damit derselbe das Hoch auf den Kaiser
ausbringe, während dieser damit zauderte und wieder Fürst Bismarck ansah,
in der Hoffnung, daß er das Versäumte nachholen werde. Das geschah aber
1) Dr. Karl Ernst Brüger, geboren in Jena, wurde nach absolvirtem juristischem Studium
in Jena und Leipzig und nach bestandenen juristischen Prüfungen im Frühjahr 1852 als
Staatsanwalt bei dem damaligen Großherzoglich sächsischen Kreisgericht in Weida angestellt,
1859 als vortragender Rat in das Justiz= und Kultusdepartement des Großherzoglichen
Staatsministeriums berufen, 1867, nach Trennung des Justiz= von dem Kultusdepartement,
in dem Justizdepartement mit den Funktionen eines Ministerialdirektors betraut, 1878
Staatsrat, 1884 Chefpräsident des gemeinschaftlichen thüringischen Ober-Landesgerichts
in Jena.
2) ef. Bd. I. S. 81—99 und Bd. II. S. 201 ff., 282 und 342.