Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Sachsen-Meiningen als Staatsrat und Vorstand der Ministerialabteilung für 
Justiz, Kirchen- und Schulsachen, womit der zweite Teil seiner Wirksamkeit 
beginnt. 
1854 mit der Stellung als Staatsminister betraut und am 3. Oktober 
1855 zum (meiningischen) Staatsminister ernannt, wurde er am 12. August 
1861 unter „Anerkennung seines ausgezeichneten Eifers und seiner stets be— 
wiesenen Thätigkeit“ zur Disposition gestellt. Da Herzog Bernhard häufig mit 
seinen obersten Beamten wechselte, ist schon diese fast zehnjährige Thätigkeit in 
Meiningen ein Beweis seiner Tüchtigkeit; daß die Stellung des Herzogs in 
der deutschen Frage, namentlich in der Haltung Preußen gegenüber und so 
weiter zu zahlreichen Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden führte, war 
natürlich und kann es nur Wunder nehmen, daß die Verbindung nicht eher 
gelöst wurde. Auskunft über die betreffenden Meinungsverschiedenheiten gibt 
eine „unterthänigste Vorlage“ vom 31. August 1860, welche der Minister an 
seinen Herzog richtete. Hierin heißt es anläßlich einer Petition der Stadt 
Pößneck, Anschluß an Preußen betreffend, und der darauf erteilten Antwort des 
Herzogs: 
„Ich trug Bedenken, Eurer Hoheit sagen zu lassen, daß die Fürsten im 
Verein mit den Landesvertretungen die Verbesserung der Bundesverfassung vor- 
zunehmen hätten, weil ich es mehr für Sache der Fürsten als der Landes- 
vertretungen hielt, die Bundesverhältnisse weiter zu entwickeln. Daß eine Ent- 
wicklung derselben zum Besseren nicht nur statthaft, sondern auch wünschenswert 
sei, mithin von einem unbedingten Festhalten an der bisherigen Verfassung und 
Gesetzgebung des Bundes nicht füglich die Rede sein könne, wird wohl allerseits 
anerkannt, und Eure Hoheit sind ja mit Vorschlägen wegen Herstellung einer 
Zentralgewalt mehr, als ich für ratsam hielt, vorangegangen. Daß diese Vor- 
schläge ein unbedingtes Festhalten an der Bundesverfassung ausschließen, scheint 
mir unbestreitbar."“ 
Hinsichtlich der Parlamentsfrage bemerkte Harbou: 
„Sollten aber Oesterreich und Preußen sich darüber einigen, gemeinschaftlich 
durch den Bund recht viel Nützliches für Deutschland wirken lassen zu wollen, 
— ein Wunsch, der namentlich mit den Intentionen der sogenannten Würz- 
burger Regierungen zusammenfallen würde, — so könnte wohl eine Volks- 
vertretung am Bunde, wie sie im Jahre 1850 von Bayern, Sachsen und 
Württemberg befürwortet ward, wieder in Frage kommen, behufs Mitwirkung 
bei der Gesetzgebung sowie bei Feststellung des Bundesetats und der Matri- 
kularumlagen."“ 
Ueber die Preßfrage heißft es: 
„Eure Hoheit waren nicht wohlberaten, als Ihnen empfohlen ward, gegen 
die Ansicht des Ministeriums die Presse zum Gegenstand einer Streitfrage bei 
der Verhandlung über das Polizeistrafgesetzbuch zu machen. Es wird schwer
	        
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