Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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18. Schaumburg--Zippe. 
Geheimer Regierungsrat Höcker.) 
Derselbe hat in den Jahren, in welchen er fürstlich schaumburg-lippischer 
Bevollmächtigter zum Bundesrat war, mit dem Fürsten Bismarck Unterredungen 
und Berührungen von irgend welcher historischen Bedeutung nicht gehabt. 
19. Gippe. 
Kabinetsminister v. Oheimb') 
(geboren 19. Januar 1820). 
Die Stelle als fürstlich lippischer Kabinetsminister erhielt v. Oheimb 
anfangs 1865 auf Betreiben des früheren preußischen Ministerpräsidenten Frei- 
herrn v. Manteuffel. In dieser Eigenschaft schloß Oheimb das Bündnis 
vom 18. August 1866 mit Preußen ab. Im Dezember 1866 nahm derselbe 
als Bevollmächtigter des Fürstentums Lippe teil an den Beratungen des Ver- 
fassungsentwurfs des Norddeutschen Bundes, wurde dann am 1. August 1867 
zum Mitgliede des Bundesrats für Lippe ernannt, später auch zum Mitgliede 
des Bundesrats des Zollvereins. Derselbe schied auf seinen Antrag Ende März 
1868 aus dem lippischen Staatsdienst, verblieb jedoch auf Ersuchen bis August 
1868 in seiner Stellung beim Bundesrat. Im Jahre 1867 war Odheimb als 
Abgeordneter von Lippe Mitglied des konstituirenden Reichstags. 
Sowohl in den geschäftlichen als in den gesellschaftlichen Beziehungen hat 
Oheimb sich stets des freundschaftlichen und wohlwollenden Entgegenkommens 
des Fürsten Bismarck zu erfreuen gehabt. Während seiner zwölfjährigen Wirk- 
samkeit als Kabinetsminister im Fürstentum Lippe hat dieses immer eine preußen- 
freundliche Politik verfolgt, so insbesondere in den kritischen Zeiten des Frank- 
furter Fürstentages 1863 und den Verhandlungen im Bundestage 1866. Auf 
Oheimbs Anraten war der Fürst zur Lippe, abgesehen von dem damaligen 
kranken Herzoge von Anhalt-Bernburg, der einzige deutsche Regent, welcher 
Seiner Majestät dem Könige von Preußen in der Ablehnung der Einladung 
des Kaisers von Oesterreich zur Teilnahme an dem Frankfurter Fürstentage 
folgte. Bei der Abstimmung am 14. Juni 1866 über den österreichischen 
Antrag in der Bundesversammlung stimmte der Gesandte der ihm erteilten 
Instruktion gemäß für Lippe gegen diesen Antrag, und Oheimb hat in 
*) Gegenwärtig Geheimer Oberregierungsrat a. D. in Bückeburg. 
**) Alexander v. Oheimb, geboren in Enzen im Fürstentum Schaumburg-Lippe, trat 
nach Absolvirung der Universitätsstudien in Berlin und Bonn am 26. Mai 1841 als 
Auskultator in den preußischen Justizdienst, wurde am 26. August 1846 zum Oberlandes- 
gerichtsassessor ernannt und trat im Jahre 1847 zur allgemeinen Verwaltung über. 
Von da ab bis zum Jahre 1854 war er Mitglied der Regierung in Minden und dann 
bis Ende 1855 als Oberpräfidialrat in Coblenz beschäftigt.
	        
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