Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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welchen bis dahin Bundeskonsulate errichtet worden, mit der Aufhebung der 
Landeskonsulate baldmöglichst vorzugehen, wurden später wiederum zahlreiche 
Bundeskonsuln ernannt, welche sich auf folgende Staaten verteilten: die Argen- 
tinische Republik, Bolivia, Brasilien, die britischen Besitzungen, Zentralamerika, 
Chile, China, Frankreich und französische Besitzungen, Griechenland, Hayti, 
Hawaische Inseln, Italien, Kirchenstaat, niederländische Besitzungen, Oesterreich, 
Peru, Portugal und die portugiesischen Besitzungen, Rußland, Schiffer-, Tonga- 
und Fidschi-Inseln, Schweden, Spanien und die spanischen Besitzungen, Türkei, 
Uruguay, Venezuela, die Vereinigten Staaten von Nordamerika und Sansibar.“) 
Der Ausschuß des Bundesrats des Norddeutschen Bundes für Handel und 
Verkehr beantragte aus dieser Veranlassung unter dem 1. Dezember 1868 bei 
dem Bundesrat: derselbe wolle anerkennen, daß durch die seit Aufstellung des 
in der Bundesratssitzung vom 29. April 1867 übergebenen Verzeichnisses 
errichteten Bundeskonsulate an den betreffenden Plätzen die Vertretung der 
Einzelinteressen aller Bundesstaaten gesichert sei, und die beteiligten Regierungen 
ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Landeskonsulate an diesen Plätzen, 
soweit solche noch bestehen, aufhören, sobald die Bundeskonsulate in Wirksamkeit 
getreten sind, und daß von den ersteren die laufenden Akten der Archive baldigst 
an die letzteren abgeliefert werden. Der Bundesrat ist am 19. Dezember 1868 
diesem Antrag beigetreten. 
10. Bundeskriegswesen. 
Beginnen wir mit den Gesetzentwürfen, die Bismarck dem Bundesrat vor- 
legte. Dieselben betrafen: 
1) Die gesetzliche Regelung der Unterstützung der Familien 
  
  
*) Durch Beschluß des Reichstags des Norddeutschen Bundes vom 9. Juni 1868 
war der Bundeskanzler ersucht worden, die Organisation eines Bundeskonsulats in Pest 
mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. Auf die desfallsige Vorlage des letzteren 
überwies der Bundesrat diesen Beschluß in der Sitzung vom 22. Juni 1868 dem Aus- 
schusse für Handel und Verkehr zur Berichterstattung. Da die Verkehrsbeziehungen mit 
Ungarn durch die fortschreitende Entwicklung der Kommunikationsmittel in diesem Lande 
eine gesteigerte Bedeutung gewonnen hatten und die wesentliche Aenderung, welche sich in 
der Verwaltung Ungarns neuerdings vollzogen hatte, die Einrichtung einer Vertretung der 
kommerziellen Interessen an dem Zentralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungarischen 
Verwaltung erheischten, so war von dem Ausschusse beantragt worden, der Bundesrat wolle 
sich, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichstags, damit einverstanden erklären, daß in 
Pest ein besoldetes Bundeskonsulat errichtet werde und die zu dessen Dotirung erforderlichen 
Mittel, nämlich das Gehalt für den Konsul und einen Bureaubeamten mit respektive 
5000 Thalern und 800 Thalern bereits für das Jahr 1869, flüssig gemacht werden. In 
der Sitzung vom 15. Dezember 1868 hat der Bundesrat diesem Antrag gemäß Beschluß 
gefaßt. — Abschlägiger Bescheid des Bundeskanzler-Amts auf eine Eingabe vom 18. De- 
zember 1868 um Errichtung eines Bundeskonsulats in Prag. Vagl. „Norddeutsche Allgemeine 
Zeitung“ Nr. 5 vom 7. Januar 1869.
	        
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