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Auf sein Ersuchen hatten die beteiligten Regierungen ein Verzeichnis derjenigen
Frachtartikel mitgeteilt, welche auf den einzelnen Bahnen zu dem Satz von
1 Pfennig pro Zentner befördert wurden. Auf Grund dieses statistischen
Materials wurde eine Uebersicht aufgestellt und im April 1869 dem Bundes-
rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten über die
Reziprozität bei Militär-Eisenbahntransporten. In der Sitzung
des Bundesrats vom 7. Dezember 1868 erklärte sich der Bundesrat damit
einverstanden, daß das Präsidium mit den süddeutschen Regierungen über die
wechselseitigen Militärtransporte auf den Staatsbahnen und den unter Staats-
verwaltung stehenden Privatbahnen auf der Grundlage des vom Bundesrat
angenommenen Reglements in Verbindung trete. In Ausführung dieses Be-
schlusses teilte der Vertreter des Bundeskanzlers, Delbrück, das vorerwähnte
Reglement mit einigen nicht erheblichen Modifikationen den Regierungen von
Bayern, Württemberg und Baden mit dem Ersuchen mit, sich zunächst darüber
auszusprechen, ob sie im Allgemeinen geneigt sind, auf der Basis dieses Regle-
ments in Verhandlungen über die Reziprozität bei Militär-Eisenbahntransporten
einzutreten.)
7. PVost- und Felegraphenwesen.
Von prinzipieller Bedeutung war der von Bismarck im März 1869 dem
Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Portofreiheiten
im Gebiet des Norddeutschen Bundes. Mit Ausnahme des Vertreters
für Hessen?*) erklärten sich alle Mitglieder des Ausschusses im Prinzip mit dem
dieselben geknüpften Bedingungen, die ihnen verliehenen Privilegien, die zwischen ihnen und der
Staatsregierung geschlossenen Verträge, ihre Statuten und sämtliche Abänderungen respektive
Nachträge derselben inklusive der etwa geschlossenen Eisenbahnkaufs-, Fusions= oder Betriebs-
überlassungsverträge aus der ganzen Zeit des Bestehens zusammenzustellen. Es soll ferner
eine Nachweisung sämtlicher Tarife, welche auf den Bahnen bei Beginn des Jahres 1868
in Geltung gewesen sind, nebst allen seitdem vorgekommenen Anordnungen angefertigt und
diese Nachweisung durch speziellen und eingehenden Aufschluß über die Konstruktion der
Tarife und die einzelnen Tarifklassen zu Grunde liegenden Einheitssätze sowie über die
Art und Weise der Verteilung der Frachten aus den direkten Verkehren unter die be-
teiligten Eisenbahnen erläutert werden. Als wünschenswert ist ferner von dem Bundes-
kanzler die Kenntnis der den Eisenbahnverwaltungen in Bezug auf Tarifwesen auferlegten
Beschränkungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Erhöhung, Ermäßigung, Einführung,
Publikation u. s. w. der Tarife, beziehungsweise der Grenzen, innerhalb deren den Eisen-
bahnverwaltungen eine freie Bewegung gestattet ist, bezeichnet worden. Auch andere
Regierungen des Norddeutschen Bundes sind um jene Angaben ersucht worden.
*) Ueber die günstige Lage der betreffenden Verhandlungen mit den süddeutschen
Regierungen vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 461 vom 3. Oktober 1869.
**) Der Bevollmächtigte für Hessen machte die Ansicht geltend, daß die projektirte
Aufhebung der Portofreiheiten keinen Vorteil bringen, aber erhebliche Nachteile und Miß-
stände im Gefolge haben werde. Für die Post werde eine beträchtliche Arbeitsvermehrung