Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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3. Großberzogtum Helsllen. 
Geheimer Legationsrat Hofmanns) 
(geboren 4. November 1827). 
Hofmann lernte Bismarck kennen, als er nach 1866 in Begleitung des 
Ministers Frhrn. v. Dalwigk nach Berlin kam, um wegen Abschluß eines Friedens- 
vertrages zwischen Preußen und Großherzogtum Hessen zu verhandeln. Die 
hessischen Bevollmächtigten wurden ebenso wie Frhr. v. Friesen an Savigny 
gewiesen. Zum Abschluß zu kommen, war für die Hessen keine leichte Sache, 
wenn auch nicht so dornenvoll wie für die Sachsen. Im Jahre 1867 wurde 
Hofmann zum hessischen Gesandten in Berlin und Mitglied des Bundesrats 
des Norddeutschen Bundes als Vertreter Hessens ernannt und hatte in dieser 
Stellung bei den partikularistisch-absolutistischen Neigungen Dalwigks keinen 
leichten Stand. Er war als Adlatus seines Chefs zugezogen, als am 15. November 
1870 um 3½ Uhr im Hause Bismarcks, Rue de Provence Nr. 12, zwischen den 
Bevollmächtigten des Norddeutschen Bundes (Bismarck, v. Friesen, Delbrück), 
Badens (Jolly und v. Freydorf) die neue Verfassung des Deutschen Bundes 
unterschrieben wurde. 
Nach Dalwigks Entlassung wurde er 1873 an die Spitze der hessischen 
Staatsregierung gestellt und mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt, 
und blieb in dieser Stellung, bis er nach Delbrücks Abgang von diesem selbst 
Bismarck als Präsident des Bundeskanzler-Amts vorgeschlagen wurde. Wir 
werden später auf ihn in dieser Eigenschaft zurückkommen. 
4. Mecklenburg-Schwerin. 
Staatsrat v. Müller 
(geboren 19. Juli 1817, gestorben 14. Dezember 1886). 
Adolf Ernst Friedrich Ludwig v. Müller, geboren zu Cisoing in französisch Flandern 
als Sohn des nachmaligen königlich hannoverschen Legationsrats Johann Andreas v. Müller, 
der auch in Mecklenburg mit Grundbesitz angesessen war, studirte in Göttingen und 
entwickelte sodann zunächst auf dem mecklenburgischen Landtage sowie im „Patriotischen 
Verein“, einer sich über beide Mecklenburg erstreckenden landwirtschaftlichen Vereinigung, 
eine rege, gemeinnützige Thätigkeit, bis zu seiner am 16. März 1867 erfolgten Allerhöchsten 
Ernennung zum Direktor des großherzogl. Kammer= und Forstkollegiums, von welcher 
Stellung er am 1. Juli 1867 zum Staatsrat und Vorstand des Finanzministeriums berufen 
wurde. Am 1. April 1875 trat er von dieser Stellung zurück. 
*) Karl Hofmann studirte die Rechte, wurde Advokat, kam 1855 als Rat in das hessische 
Ministerium des Auswärtigen, begleitete 1864 den Bundesgesandten Beust auf den 
Londoner Kongreß.
	        
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