Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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und Schinken vorstellig geworden ist. In dieser Petition ist hervorgehoben, 
daß in Königsberg sofort bei der Einfuhr eine allgemeine genaue mikroskopische 
Untersuchung der importirten Ware auf Trichinen stattfinde. Dann heißt es 
weiter: Wir haben nie in Erfahrung gebracht, daß von Königsberg aus 
trichinöser amerikanischer Speck in den Handel gebracht ist.“ Diese Behauptungen 
haben sich nach einer Mitteilung der Königlich preußischen Regierung nicht allein 
als wahrheitswidrig herausgestellt, sondern es hat sich ergeben, daß gerade Mit- 
glieder des Vorsteheramts, welche an der Abfassung und Einreichung der Petition 
hervorragenden Anteil gehabt haben, der Kommerzienrat Wiehler und die Kauf- 
leute Weller und Oster, und zwar Wiehler im Jahre 1879 zweimal, wegen Ver- 
kaufs trichinenhaltigen amerikanischen Specks gerichtlich bestraft worden sind. Der 
Versuch, in eigennütziger Absicht den Bundesrat durch wissentlich unwahre Dar- 
stellung zu einer dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufenden Beschlußfassung zu 
bestimmen, hat die Königlich preußische Regierung veranlaßt, wegen Ausschlusses 
der genannten Mitglieder aus der Korporation der Kaufmannschaft in Königs- 
berg amtlich einzuschreiten. Wenngleich der Bundesrat in der Angelegenheit 
bereits unterm 21. Februar d. J. Beschluß gefaßt hat, so glaube ich doch 
Hochdemselben die vorstehenden thatsächlichen Mitteilungen zur Richtigstellung der 
Eindrücke und der Motive derartiger Kundgebungen nicht vorenthalten zu sollen." 
Sozialistengesetz. Ein dem Bundesrat im Oktober 1881 und 1882 
zugegangener Antrag Preußens und Hamburgs bezweckte die Einführung des 
§ 28 des Sozialistengesetzes für verschiedene preußische Gebietsteile und des 
hamburgischen Staatsgebiets auf ein Jahr. Ein Antrag Preußens vom No- 
vember 1881 und 1882 beantragte die Verlängerung des sogenannten kleinen Be- 
lagerungszustandes für Berlin 2c. auf ein Jahr. Ein dem Bundesrat zugegangener 
Antrag des Königreichs Sachsen vom Juni 1882 und 1883 beantragte die 
Verlängerung des kleinen Belagerungszustandes für Leipzig auf die Dauer 
eines Jahres. Sämtliche Anträge erfreuten sich der Zustimmung des 
Bundesrats. 
2. Wundesrat. 
Mittelst Schreiben vom 22. November 1881 und 6. Mai 1882 überreichte 
der Reichskanzler dem Reichstag die Uebersicht der vom Bundesrat gefaßten 
Entschließungen auf Beschlüsse des Reichstags aus der IV. Session (1881) der 
4. Legislaturperiode (Reichstagsdrucksache Nr. 15 der 5. Legislaturperiode, 
I. Session 1881) und aus der l. Session (1881) der 5. Legislaturperiode 
(Reichstagsdrucksache Nr. 18 der 5. Legislaturperiode, II. Session 1882).1) 
1) Bemängelung dieser letzteren Uebersicht in Bezug auf die Verhaftung des Ab- 
geordneten Dietz, Reichstagsdrucksache Nr. 36, 5. Legislaturperiode, II. Session 1882. 
 
	        
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