Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Die Klagen über die ungenügende Benachrichtigung des Publikums über 
die Arbeiten des Bundesrats wollten auch in dieser Session nicht ver- 
stummen.) 
3. Präsidium (Reichsbeamte). 
Im November 1882 legte der Reichskanzler dem Bundesrat den Entwurf 
eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, vor. Der 
Gesetzentwurf wurde in der Bundesratssitzung vom 11. Juni 1883 von dem 
Bundesrat zurückgezogen, weil keine Aussicht bestand, daß die analoge Novelle 
zum Militärpensionsgesetz?) im Reichstag zur Erledigung gelange, und weil eine 
ungleichmäßige Behandlung der Offiziere und der Zivilbeamten hinsichtlich der 
Pensionirung unbedingt verhütet werden sollte.3) 
4. Reichstag. 
Errichtung des Reichstagsgebäudes. Im Dezember 1881 brachte 
der Reichskanzler im Bundesrat eine Vorlage, betreffend die Erwerbung eines 
Bauplatzes für das Reichstagsgebäude, ein. 1) Dieselbe knüpfte an die früheren 
Verhandlungen an; sie betonte, daß der Vorschlag, das Reichstagsgebäude auf 
der Ostseite des Königsplatzes zu erbauen, nach nochmaliger Erörterung sich 
als unausführbar erwiesen hat, und erklärte die Gründe, aus welchen die Er- 
bauung auf dem durch Privatbesitzerwerbung in der Dorotheen= und Sommer- 
1) In der Nr. 268 v. 11. 6. 82 bemerkte die „Nat.-Ztg.“: Ein wahrhaft klassisches 
Beispiel für die offiziellen Referate über die Bundesratsverhandlungen finde sich in dem 
Bericht über die Sitzung des Bundesrats vom 9. Juni 1882. Man liest daselbst: 
„In Betreff der ferneren Geltung des zwischen dem Zollverein und Italien abge- 
schlossenen Handelsvertrags vom 31. Dezember 1865 und der Schiffahrtskonvention vom 
14. Oktober 1867 brachte der Vorsitzende eine Mitteilung zur Kenntnis der Ver- 
sammlung.“ 
„In dieser Weise sind die Berichte fast durchweg abgefaßt. Welchen Nutzen man 
sich davon verspricht, daß der Gegenstand der Verhandlung erwähnt wird, ohne daß das 
Publikum über das Wesen, den Inhalt der letzteren aufgeklärt würde, ist unverständlich.“ 
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Nach Schultheß' Geschichtskalender datirt 
die Vorlage vom 7. November 1882. Vgl. darüber die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 524 
v. 8. 11. 82 und die „Nat.-Ztg.“ Nr. 524 u. 525 v. 8. u. 9. 11. 82. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten sind übersehen die Vorlagen: a) wegen Abänderung 
der Verordnung vom 16. August 1876, betr. die Kautionen der bei der Militär= und der 
Marineverwaltung angestellten Beamten, Schreiben Bismarcks vom Februar 1882 (später 
Verordnung vom 30. März 1882, Reichs-Gesetzbl. S. 43); b) betreffend die Kautionen von 
Beamten der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung und der Reichsdruckerei, Schreiben 
des Reichskanzlers vom Januar 1883 (später Verordnung vom 18. April 1883, Reichs- 
Gesetzbl. S. 35). 
4) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        
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