Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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besondere auch mit der stärkeren Heranziehung des Tabaks vollkommen 
einverstanden sei, sich aber durch die zurzeit vorliegenden Anhaltspunkte 
nicht überzeugen könne, daß das Monopol zu dem gewünschten finanziellen 
Ergebnis führen werde. Sie glaube deshalb dermalen einer Steuerreform, 
durch welche sich höhere Erträgnisse aus dem Tabak ohne tiefgreifende volks- 
wirtschaftliche Rückwirkungen erzielen lassen, den Vorzug geben zu sollen; 
von Sachsen, 
daß im Hinblick auf die schweren volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen 
Bedenken die Königlich sächsische Regierung nicht in der Lage sei, der 
Einführung des Tabakmonopols zuzustimmen; 
von Württemberg, 
daß die württembergische Regierung der Einführung des Monopols zu- 
stimme, weil nach der Finanzlage des Reichs und der Einzelstaaten eine 
nachhaltige Einnahmevermehrung notwendig und ein anderer Weg, dazu 
zu gelangen, nicht ersichtlich sei; 
von Baden, 
daß nach der Auffassung der Großherzoglich badischen Regierung bei dem 
hochentwickelten Stande des Tabakbaus, der Tabakfabrikation und des 
Tabakhandels in Deutschland die finanziellen Vorteile des Tabakmonopols 
die mit dessen Einführung verbundenen, tief eingreifenden Störungen und 
Beschädigungen der wirtschaftlichen Verhältnisse — Nachteile, von welchen 
in ganz hervorragendem Maße das Großherzogtum Baden betroffen würde, 
— nicht aufzuwiegen vermöchten, die Großherzogliche Regierung deshalb 
nicht in der Lage sei, der Einführung des Tabakmonopols zuzustimmen; 
von Hessen: 
Das Großherzogtum Hessen gehöre zu denjenigen Bundesstaaten, welche 
durch Einführung des Tabakmonopols in ihren seitherigen wirtschaftlichen 
Zuständen die relativ stärkste Umänderung und Benachteiligung erfahren 
würden. Es solle, um nur das Bedeutsame hervorzuheben, hier nicht von 
dem Tabakbau, auch nicht von dem Handel mit Rohtabak und Tabak- 
fabrikaten, am wenigsten von den Interessen der allerdings zahlreichen 
Kleinhändler mit Tabakfabrikaten gesprochen werden. Der durchschlagende 
Einfluß der geplanten Aenderung beziehe sich auf die blühende Tabak- 
fabrikation des Großherzogtums. 
Diese Fabrikation verteile sich der Hauptsache nach auf vier Gruppen, 
Gießen mit den umliegenden Orten, Offenbach mit den von da main- 
aufwärts liegenden Orten, die hauptsächlich auch Tabakbau treibende 
Gegend um Bensheim, Lorsch und Lampertheim und endlich Bingen, 
welches die Arbeiter der umliegenden Orte beschäftige. Es gebe also 
keinen Hauptteil des Großherzogtums, welcher nicht wesentlich bei der 
Erhaltung der Privatindustrie der Tabakfabrikation interessirt wäre.
	        
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