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besondere auch mit der stärkeren Heranziehung des Tabaks vollkommen
einverstanden sei, sich aber durch die zurzeit vorliegenden Anhaltspunkte
nicht überzeugen könne, daß das Monopol zu dem gewünschten finanziellen
Ergebnis führen werde. Sie glaube deshalb dermalen einer Steuerreform,
durch welche sich höhere Erträgnisse aus dem Tabak ohne tiefgreifende volks-
wirtschaftliche Rückwirkungen erzielen lassen, den Vorzug geben zu sollen;
von Sachsen,
daß im Hinblick auf die schweren volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen
Bedenken die Königlich sächsische Regierung nicht in der Lage sei, der
Einführung des Tabakmonopols zuzustimmen;
von Württemberg,
daß die württembergische Regierung der Einführung des Monopols zu-
stimme, weil nach der Finanzlage des Reichs und der Einzelstaaten eine
nachhaltige Einnahmevermehrung notwendig und ein anderer Weg, dazu
zu gelangen, nicht ersichtlich sei;
von Baden,
daß nach der Auffassung der Großherzoglich badischen Regierung bei dem
hochentwickelten Stande des Tabakbaus, der Tabakfabrikation und des
Tabakhandels in Deutschland die finanziellen Vorteile des Tabakmonopols
die mit dessen Einführung verbundenen, tief eingreifenden Störungen und
Beschädigungen der wirtschaftlichen Verhältnisse — Nachteile, von welchen
in ganz hervorragendem Maße das Großherzogtum Baden betroffen würde,
— nicht aufzuwiegen vermöchten, die Großherzogliche Regierung deshalb
nicht in der Lage sei, der Einführung des Tabakmonopols zuzustimmen;
von Hessen:
Das Großherzogtum Hessen gehöre zu denjenigen Bundesstaaten, welche
durch Einführung des Tabakmonopols in ihren seitherigen wirtschaftlichen
Zuständen die relativ stärkste Umänderung und Benachteiligung erfahren
würden. Es solle, um nur das Bedeutsame hervorzuheben, hier nicht von
dem Tabakbau, auch nicht von dem Handel mit Rohtabak und Tabak-
fabrikaten, am wenigsten von den Interessen der allerdings zahlreichen
Kleinhändler mit Tabakfabrikaten gesprochen werden. Der durchschlagende
Einfluß der geplanten Aenderung beziehe sich auf die blühende Tabak-
fabrikation des Großherzogtums.
Diese Fabrikation verteile sich der Hauptsache nach auf vier Gruppen,
Gießen mit den umliegenden Orten, Offenbach mit den von da main-
aufwärts liegenden Orten, die hauptsächlich auch Tabakbau treibende
Gegend um Bensheim, Lorsch und Lampertheim und endlich Bingen,
welches die Arbeiter der umliegenden Orte beschäftige. Es gebe also
keinen Hauptteil des Großherzogtums, welcher nicht wesentlich bei der
Erhaltung der Privatindustrie der Tabakfabrikation interessirt wäre.