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Das am schwersten wiegende Bedenken gegen das Monopol liege ohne
Zweifel in dem harten Schlage, der damit gegen einen mehr oder minder
blühenden Industriezweig des Inlandes geführt werde, und von allen,
die heute für Einführung des Monopols stimmen würden, schreite gewiß
ein jeder nur mit schwerem Herzen dazu. Aber in solchen wichtigen,
für die ganze Zukunft unseres Staatslebens entscheidenden Fragen müsse
nun einmal der Teil sich dem Ganzen unterordnen, und die Großherzog—
liche Regierung fühle sich in ihrer Abstimmung einigermaßen erleichtert
durch die Art und Weise, in welcher das Monopol ins Leben geführt
werden solle: durch die Entschädigungen, die von den Ausschüssen noch
zur Erhöhung empfohlen wurden, durch die Bemerkungen, welche in den
„Erläuterungen“ alle Aussicht eröffneten, daß die Reichsregierung bei
Einführung des Monopols grundsätzlich mit thunlichster Schonung der
gegebenen Verhältnisse vorschreiten werde, und endlich durch die Perspektive,
welche in der letzten Ausschußsitzung Seine Excellenz der Herr Staats-
sekretär Scholz den Hamburger und Bremer Klagen und Wünschen gegen-
über in entgegenkommender und versöhnender Weise eröffnet habe.
Aus diesen Gründen werde die Großherzoglich sächsische Regierung für
Einführung des Tabakmonopols stimmen, und dieselbe sei erfreut, dadurch
zur Verfolgung eines Zieles mitwirken zu helfen, welches Seine Majestät
der Kaiser in der Allerhöchsten Botschaft an den Reichstag als ein Haupt-
ziel Seines Strebens für das Reich bezeichnet habe;
von Oldenburg:
Die Großherzoglich oldenburgische Regierung teile die Bedenken der
Königlich sächsischen und Großherzoglich badischen Herren Bevollmächtigten,
auf deren Ausführungen sie sich beziehen könne. Diesen Bedenken und
den Nachteilen gegenüber, welche mit der Einführung des Tabakmonopols
verbunden seien, namentlich der Vernichtung einer entwickelten und weit
verbreiteten Privatindustrie gegenüber, würde die Großherzogliche Regierung
die Einführung des Tabakmonopols nur durch einen Notstand gerecht-
fertigt halten können. Da sie aber einen solchen nicht anzuerkennen
vermöge und die etwa erforderliche oder wünschenswerte Vermehrung der
Reichseinnahmen durch eine viel weniger einschneidende Erhöhung be-
stehender Zölle und Steuern sich erreichen lasse, so müsse die Großherzog-
liche Regierung sich gegen die Einführung des Tabakmonopols erklären;
von Braunschweig:
Vom besonderen und partikularen Standpunkte aus sei man nicht in
der Lage, die Einführung des Monopols wünschen zu müssen; da indes
im allgemeinen und im Interesse des Reichs dasselbe für wünschenswert
gehalten werde, so wolle man nicht dissentiren, sondern der Vorlage zu-
stimmen;