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stimmung im preußischen Abgeordnetenhause eine sehr große Majorität gegen
das Monopol ergeben würde; diejenigen Regierungen aber, welche gegen das
Monopol votirten, vertraten damit die konstatirte Ansicht der Bevölkerung ihrer
Staaten. Alles in allem kann der gestrige numerische Sieg des Monopols im
Bundesrat nur als eine moralische Niederlage dieses Projektes betrachtet werden.“
Die „Schlesische Zeitung“ und die „Süddeutsche Presse“ meinten: Wenn auch
nicht jetzt, so werde doch in Zukunft ein Reichstag sich finden, der sich für das
Tabakmonopol entscheidet. Der jetzige Reichstag lehnte das Tabakmonopol bei
der zweiten Beratung am 14. Juni 1882 mit 277 gegen 43 Stimmen ab.
322 Abgeordnete hatten sich an der Abstimmung beteiligt, 12 hatten sich der
Abstimmung enthalten.
Steuervergütung für Zucker. Bei der Beratung der Einnahme-
Etats an Zöllen, Verbrauchssteuern 2c. für 1883/84 2c. stellte die württem-
bergische Regierung Ende November 1882 bezüglich der Rübenzuckersteuer fol-
genden Antrag:
„Den Reichskanzler zu ersuchen, soweit dies noch nicht geschehen, durch
Vermittelung der bei der Rübenzuckerindustrie beteiligten Bundesstaaten, nach
Befinden durch eine aus deren Vertretern zusammengesetzte Kommission baldigst
Erhebungen darüber anzustellen, ob die durch das Zollvereinsgesetz vom
26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend, festgestellten Abgaben
und Steuerrückvergütungssätze auch bei dem heutigen Stande der Zuckerfabri-
kationstechnik noch den Grundlagen und der Absicht jenes Gesetzes entsprechen,
beziehentlich ob die Besteuerung des Zuckers auf veränderten Grundlagen anzu-
bahnen sei.“
Der Antrag wurde den Ausschüssen für Zölle und Steuern, Handel und
Verkehr und Rechnungswesen überwiesen. Veranlaßt durch die Initiative
Württembergs forderte demnächst der Reichskanzler die Bundesregierungen zu
Berichten über die fragliche Angelegenheit auf. Infolge dessen legte Bismarck
am 2. Februar 1883 einen Gesetzentwurf, betreffend die Steuervergütung für
Zucker, vor. !) welcher eine Herabsetzung der Exportbonifikation um 40 Pfennige
vorschlug. Außerdem sollte zur Vorbereitung eines weiteren Entwurfes für die
nächste Session eine aus Beamten, Landwirten, Zuckerindustriellen und zwölf
vom Bundesrat berufenen Mitgliedern zusammengesetzte Enqubtekommission
bestellt werden. Die Enquête sollte nach der dem Gesetzentwurf beigelegten
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut der Bundesrats-Drucks.
Nr. 10 ist der S. 94 Note 4 citirten Quelle zu entnehmen. Schultheß datirt die Vorlage
irrtümlich vom 5. Februar 1883. Ausschußanträge, betr. die Uebersicht über die mit dem
Anspruch auf Zoll= und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen, „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 126 v. 15. 3. 82, und betr. die Aufstellung der Jahresübersichten über Produktion
und Besteuerung des inländischen Rübenzuckers, Nr. 228 v. 17. 5. 82.