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die deutscherseits gemachten Zugeständnisse hinaus Forderungen erhoben werden,
deren Bewilligung, wenn anders eine Schädigung wichtiger Interessen vermieden
werden soll, nicht erfolgen kann. Die Vertragsverhandlungen sind zwar zurzeit
noch nicht abgebrochen, gleichwohl aber hat die Königlich spanische Regierung
amtlicher Mitteilung zufolge bereits unterm 14. dieses Monats Anordnung
dahin getroffen, daß, falls eine anderweite Bestimmung nicht ergehe, deutsche
Waren vom 16. dieses Monats ab nach den höheren Sätzen des Generaltarifs
zur Verzollung gelangen werden. Hiernach wird es geboten sein, Spanien
gegenüber unverzüglich von der durch § 6 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes vom
15. Juli 1879 vorgesehenen Maßregel Gebrauch zu machen, wobei es zweck-
mäßig erscheint, nur die wichtigeren, bei der Einfuhr in Deutschland aus
Spanien und dessen Besitzungen in Betracht kommenden Artikel mit einem
Zuschlagszoll zu belegen, den letzteren aber angesichts der hohen Sätze des
spanischen Generaltarifs im wesentlichen sofort auf das zulässige Maximum von
50 Prozent der tarifmäßigen Eingangszölle zu normieren.“
Der Entwurf der Kaiserlichen Verordnung lautete nach den einleitenden
Worten:
„§ 1. Die nachstehend aufgeführten Waren unterliegen, sofern dieselben
aus Spanien oder aus spanischen Besitzungen kommen, bis auf weiteres anstatt
der im Zolltarif vom 15. Juli 1879 bestimmten den nachbezeichneten Zollsätzen
für je 100 kg netto:
1. Frische Weinbeeren 22 4.
2. Grobe Korkwaren (Streifen, Würfelrindenspunde) .. 15 „
3. Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitzereeen 45 „
4. Wein und Most
a) in Fässern eingehnedd 36 „
b) in Flaschen eingehnd. 72 „
5. Frische Apfelsinen, Zitronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten
und dergleiche 18 „
beziehungsweise bei Auszählung für 100 Stüch 3 „
6. Feigen, Korinthen, Rosinen . 36 „
7. Getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen und dergleichen . 45 „
8. Schokolade, Oliven .............90,,
9. Tabak
1. Tabaksblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabakssaucen 125 „
2. fabrizirter Tabak
a) Zigarren und Zigaretten 405 „
b) andrer 270 „
10. Oel
a) aller Art in Flaschen oder Krügn 30 „
b) Olivenöl in Fäsen 12 „